Bedingungen für den Netzzugang/Verträge
In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Tarifzeiten, Netzengpassmanagement und über die Lage der Hochlastzeitfenster gegeben.
Lastprofile
Für die Bilanzierung von Übergabepunkten mit Wirkarbeitszählung wird das erweiterte analytische Lastprofilverfahren verwendet. Es gilt die allgemeine Verfahrensbeschreibung. Zusätzlich kommen untenstehende Lastprofile zur Anwendung. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Regelungen zu Sperrzeiten in den "Ergänzenden Bestimmungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur Niederspannungsanschlussverordnung" und die "Technischen Anschlussbedingungen" hinsichtlich der Festlegungen zu Mess- und Steuereinrichtungen zu beachten.
Hinweis
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z. B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.
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Netznutzungsvertrag (Lieferant)
Vertragsvorlage gültig ab 01.04.2022:
Netznutzungsvertrag Lieferant (PDF, 737 KB)
Bitte beachten Sie die Anhänge zum Netznutzungsvertrag. -
Netznutzungsvertrag (Letztverbraucher)
Vertragsvorlage gültig ab 01.04.2022:
Netznutzungsvertrag Letztverbraucher (PDF, 737 KB)
Bitte beachten Sie die Anhänge zum Netznutzungsvertrag. -
Anhänge zum Netznutzungsvertrag (Lieferant und Letztverbraucher)
Anlage a. zum Netznutzungsvertrag (Preisblätter) (PDF, 250 KB)
Anlage b. zum Netznutzungsvertrag (Kontaktdatenblatt)* (PDF, 135 KB)
Anlage b. zum Netznutzungsvertrag (Kontaktdatenblatt)* (XLSX) (XLSX, 30 KB)
Anlage c. zum Netznutzungsvertrag (EDI-Vereinbarung) (PDF, 654 KB)
Anlage d. Netznutzungsvertrag (Auftrag Sperrung/Entsperrung)* (PDF, 685 KB)
Anlage d. Netznutzungsvertrag (Auftrag Sperrung/Entsperrung)* (XLSX) (XLSX, 23 KB)
Anlage e. zum Netznutzungsvertrag (Zuordnungsvereinbarung) (PDF, 1 MB)
Anlage 1 zur Zuordnungsvereinbarung (Zuordnungsermächtigung) (PDF, 16 KB)
*Abweichung zum BK6-13-042 -
Anschlussnutzungsvertrag
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Energielieferungen ohne Lieferanten
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Datenaustauschformate
Gemäß dem Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 17.07.2006 bezüglich der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (GPKE) stellt die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG die Datenformate zu den vorgegebenen Terminen um.
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Tarifzeiten
Im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG gelten folgende HT-Zeiten (Ausnahmen Netzgebiet in den Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Garching (inkl. Hochbrück), Kirchheim und Ottobrunn):
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr
Bei Speicherheizungen 06:30 bis 22:30 UhrDie übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.
Im Netzgebiet der Gemeinden Aschheim (PLZ 85609), Feldkirchen (PLZ 85622), Garching inkl. Hochbrück (PLZ 85748), Kirchheim (PLZ 85551) und Ottobrunn (PLZ 85521) gelten bis auf Weiteres folgende HT-Zeiten:
SLP
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 06:00 bis 13:00 UhrRLM
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 UhrDie übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.
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Meldung Selbst- und Drittverbrauch für § 19 StromNEV-Netzumlage
Voraussetzung für die Begrenzung der Netzentgeltumlagen oberhalb 1.000.000 kWh ist die jährliche Datenmeldung des Letztverbrauchers über den von ihm selbst verbrauchten Strom je Abnahmestelle. Ohne fristgerechte Meldung entfällt der Anspruch auf Begrenzung der Umlagen.
Unterjährig wird die Umlagenbegrenzung bei der Abrechnung der Netzentgelte bereits berücksichtigt. Wenn nach Ablauf des Jahres kein Nachweis erbracht wird, muss die Differenz zu den vollen Umlagen nachgezahlt werden.
Meldung nach § 36 KWKG über selbstverbrauchten bzw. weitergeleiteten Strom (PDF, 643 KB)
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Hinweise zum Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unterwww.bfee-online.de
. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de
. Außerdem hilft Ihnen auch die SWM Energieberatung
gerne weiter.
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Hochlastzeitfenster 2026
Gemäß der „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739)
gelten im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für 2026 folgende Hochlastzeitfenster.
Hochspannungsebene (HS)
Winter (01.01.-28.02.2026 und 01.12.-31.12.2026): 09:15 bis 19:00 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2026): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2026): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2026): 10:00 bis 14:15 Uhr und 17:00 bis 18:15 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Hochspannungsebene (HS) (PDF, 18 KB)
Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)
Winter (01.01.-28.02.2026 und 01.12.-31.12.2026): 09:15 bis 19:00 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2026): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2026): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2026): 10:00 bis 14:15 Uhr und 17:00 bis 18:30 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Mittelspannungsebene (MS)
Winter (01.01.-28.02.2026 und 01.12.-31.12.2026): 09:15 bis 19:00 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2026): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2026): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2026): 10:30 bis 13:30 Uhr und 17:15 bis 18:30 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Mittelspannungsebene (MS) (PDF, 15 KB)
Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)
Winter (01.01.-28.02.2026 und 01.12.-31.12.2026): 12:15 bis 13:00 Uhr und 17:00 bis 19:45 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2026): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2026): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2026): 17:00 bis 19:45 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Niederspannungsebene (NS)
Winter (01.01.-28.02.2026 und 01.12.-31.12.2026): 17:00 bis 19:45 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2026): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2026): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2026): 17:00 bis 19:45 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Niederspannungsebene (NS) (PDF, 14 KB)
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Hochlastzeitfenster 2025
Gemäß der „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739)
gelten im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für 2025 folgende Hochlastzeitfenster. Hochspannungsebene (HS)
Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 08:00 bis 13:45 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 09:45 bis 19:00 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Hochspannungsebene (HS) (PDF, 13 KB)
Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)
Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 08:15 bis 14:00 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 09:45 bis 19:00 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Mittelspannungsebene (MS)
Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 08:15 bis 14:00 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 10:15 bis 19:00 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Mittelspannungsebene (MS) (PDF, 13 KB)Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)
Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 16:45 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 16:45 bis 19:30 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Niederspannungsebene (NS)Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 17:00 bis 19:45 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 16:45 bis 19:30 UhrHinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.
Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Niederspannungsebene (NS) (PDF, 12 KB)