Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit dem geplanten Solarpaket, welches eine Reihe von Änderungen beinhaltet, wird auch eine neue Vertriebsmöglichkeit von PV-Strom auf gemeinschaftlich genutzten Gebäuden eingeführt.
Die sogenannte Gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung präsentiert sich als Alternative zum Mieterstrom-Konzept und verspricht geringere bürokratische Anforderungen.
Die nachfolgende Gegenüberstellung der beiden Konzepte soll Ihnen dabei helfen, die Unterschiede zu erkennen und das für Sie richtige Konzept zu identifizieren.
- Durch Eigentümer der Anlage
- Privat: Versorgung ohne Lieferantenstatus möglich
- Gewerblich: Betreiber und Verbraucher müssen unterschiedliche Unternehmen sein
- Durch Eigentümer oder Mieter – wird vertraglich geregelt
- Kein Lieferantenstatus nötig
- Vergütung zum Einheitspreis (inkl. Reststrom)
- Überschüssiger Strom nach EEG-Vergütung
- Jährliche Umlage für zugeteilten Jahresanteil an Erzeugung
- Überschüssiger Strom nach EEG-Vergütung
Durch Anlagenbetreiber (Eigentümer oder externes Unternehmen)
- Lieferung durch Betreiber verpflichtend
- Transport über Netz der allg. Versorgung nicht gestattet
- Mieter/Eigentümer selbst verantwortlich
- Transport über Netz der allg. Versorgung nicht gestattet
- Vermietung (privat/gewerblich)
- Entsprechendes Messkonzept
- Mehrere Parteien im Gebäude (privat/gewerblich)
- Messkonzept mit statischem oder dynamischem Verteilungsschlüssel und viertelstündlicher Messung
Mieterstrom
Die Informationen auf dieser Seite richten sich an Betreiber von Kundenanlagen sowie deren Dienstleister, die eine Belieferung von Letztverbrauchern in der Kundenanlage, z. B. aus einer Erzeugungsanlage, vornehmen oder planen.
Nachfolgend finden Sie Hinweise und Formulare zum Mieterstrom. Die Informationen richten sich an Betreiber von Kundenanlagen sowie deren Dienstleister, die eine Belieferung von Letztverbrauchern in der Kundenanlage, z. B. aus einer Erzeugungsanlage, vornehmen oder planen.
Hinweis zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen
Messkonzept – Selbstversorgergemeinschaft – virtueller Summenzähler
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde der virtuelle Summenzähler für die Selbstversorgergemeinschaft – Mieterstromanlagen neu mitaufgenommen. Das bedeutet eine Gleichstellung vom virtuellen Summenzähler (digitales Messkonzept) mit dem physischen Summenzähler.
Das Messkonzept „virtueller Summenzähler“ wurde in den VBEW-Messkonzepten (Stand 07.2023) als Messkonzept D4 veröffentlicht.
Damit das neue Messkonzept in die Praxis umgesetzt werden kann, gibt es einige Voraussetzungen: Alle Zähler des virtuellen Summenzählermodells sind mit intelligente Messsystemen (iMSys) auszustatten. Zum anderen wird vom Messstellenbetreiber eine Software benötigt, um die Stromflüsse virtuell abrechnen und bilanzieren zu können.
Die Umsetzung dieser Voraussetzungen benötigt einen Vorlauf. Nach aktuellem Stand kann das Messkonzept „virtueller Summenzähler“ ab 01.01.2025 bei der SWM Infrastruktur angeboten werden.
Bei Fragen oder Interesse am „virtuellen Summenzähler“ kommen Sie gerne auch heute schon auf uns zu:
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Entsprechende Inhalte, Hinweise und Dokumente werden erstellt, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen finalisiert sind.
Zusätzliche Informationsquellen
Nachfolgend finden Sie Links zu weiteren Informationsquellen zu den Themen Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung.
Bundesnetzagentur - Mieterstrom
BMWK Energiewende - Mieterstrom