Ihr Messstellenbetreiber in München und der Region
Fragen und Antworten zum Messstellenbetrieb
Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um die Installation und Entfernung, die Wartung und den Betrieb Ihres Stromzählers und unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um das Thema.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMSys).
Die neuen Zähler sind ein wichtiger Bestandteil der Stromnetze der Zukunft. Sie helfen dabei, die Erzeugung und den Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, die alten Stromzähler schrittweise durch eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) zu ersetzen.
Seit 2017 muss jede Verbrauchsstelle (Wohnung, Haus, Gewerbe usw.) mit einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet werden.
Das Messstellenbetriebsgesetz - Bundesnetzagentur - Beschlusskammern - Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. Der Messstellenbetreiber der SWM informiert die Anschlussnehmer/in und Anschlussnutzer/in mindestens drei Monate vor Umbau auf digitale Zählertechnik schriftlich.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Bei einer modernen Messeinrichtung haben Sie Einblick in Ihre Verbräuche, was Ihnen Kosteneinsparungen ermöglicht. Um diesen kostenfreien Service in Anspruch zu nehmen benötigen Sie eine PIN.
Eine moderne Messeinrichtung verfügt über keine Kommunikationseinheit oder Datenverbindung, wodurch keinerlei Daten das Gebäude verlassen. Die Ablesung Ihres Zählers wird weiterhin wie gewohnt stattfinden.
Allgemeine Informationen:
Bis zum Jahr 2032 müssen alle analogen Stromzähler mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 6.000 kWh durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Messeinrichtungen im Netzgebiet der SWM haben wir bereits im Jahr 2017 mit dem Rollout begonnen und können keine Zähler Wechslungen verschieben.
In Deutschland besteht gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchs- oder Ablehnungsrecht bezüglich der neuen digitalen Zählertechnik.
Weiter Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter dem Eintrag: Bundesnetzagentur - Beschlusskammern - Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Für einen vorzeitigen Einbau senden Sie uns bitte das Formular Antrag für den Einbau einer modernen Messeinrichtung (mME)
Nach Einbau der mME kann über [email protected] die PIN beantragt werden.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, welcher den Stromverbrauch elektronisch erfasst und speichert und mittels Gateway überträgt. Es steht außerdem ein Portal zur Messwert-Übersicht
Ein intelligentes Messsystem kann verschiedene Daten erfassen, z. B. den Energieverbrauch zu verschiedenen Tageszeiten, die Leistungsfaktoren und weitere Parameter. Auch zur Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kann es bei Bedarf verwendet werden.
Allgemeine Informationen:
Bis 2032 müssen alle analogen Stromzähler ab einem jährlichen Verbrauch von 6000 kWh (gesetzlicher Pflichteinbau) gegen ein intelligentes Messsystem ausgetauscht werden. Aufgrund der großen Anzahl an Messeinrichtungen im Netzgebiet der SWM haben wir mit dem Rollout 2017 begonnen und können auch keine Wechslungen zurückstellen.
Aktuell verbauen wir intelligente Messsysteme nur über Mobilfunk.
Falls am Tag der Montage keine ausreichende Mobilfunknetzabdeckung vorhanden ist, erfolgt der Wechsel zu einer modernen Messeinrichtung.
In Deutschland besteht gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchs- oder Ablehnungsrecht bezüglich der neuen digitalen Zählertechnik.
Weiter Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter dem Eintrag: Bundesnetzagentur - Beschlusskammern - Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Für einen vorzeitigen Einbau ab 01.01.2025 senden Sie uns bitte das Formular Antrag für den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys)
Kosten
Allgemeine und variable Kostenpunkte:
Für die Umrüstung fallen für Sie keine Kosten an.
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort die Kundenanlage für die Aufnahme der neuen Messsysteme umgebaut werden muss. Für den Umbau ist der Eigentümer der Kundenanlage verantwortlich und muss hierfür auch die Kosten tragen. Sollte während des Wechselvorganges festgestellt werden, dass Ihre Anlage davon betroffen ist informieren wir Sie in einem gesonderten Schreiben über die weitere Vorgehensweise.
Wer trägt die Kosten für die digitale Zählertechnik, den Einbau und die Wartung?
Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt.
Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der/die Anschlussnehmer*in, also der/die Haus- oder Wohnungseigentümer*in, die Kosten.
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Kund*innen?
Die Entgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls diesem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Das Messentgelt ist in Ihrer Jahresrechnung von Ihrem jeweiligem Stromanbieter aufgeführt. Sollte Ihr Stromanbieter das Messentgelt nicht mit Ihnen abrechnen, erhalten Sie eine separate Jahresrechnung von Ihrem Messstellenbetreiber.
Nutzen
Wer profitiert von den digitalen Zählern?
Von der digitalen Zählertechnologie profitieren alle Kunden. Es werden Einsparpotenziale im Stromverbrauch identifiziert und neue Möglichkeiten für variable, zeitabhängige Tariflandschaften geboten. Weiter entfallen aufgrund der Fernauslesbarkeit bei intelligenten Messsystemen die Ablesung für die Jahresrechnung. Die Umrüstung auf intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf wetter- und saisonal abhängige dezentrale Erzeugungsanlagen fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Unsere Zähler halten für diese Zwecke verschiedene Schnittstellen bereit. Nähere Informationen finden Sie in den Bedienungsanleitungen.
BMWK - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Datenschutz
Welche Daten werden erhoben?
Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte über das Gateway übertragen.
In der modernen Messeinrichtung wird ein Messwert pro Tag gespeichert. Zum Auslesen der erhobenen Messwerte ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig.
Was passiert mit den Daten, die das intelligente Messsystem erfasst?
Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.
Wer verwaltet die Daten?
Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.
Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit intelligenten Messsystemen erhobenen Daten?
Bei den erfassten Daten handelt es sich um zählerspezifische Daten. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verpflichten sich bei der Verarbeitung sowohl der Einhaltung der hohen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und allen weiteren maßgeblichen Datenschutzgesetzen sowie der entsprechenden Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz.
Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?
Als kommunales Unternehmen ist es den SWM ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Bürger*innen zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit ihren hohen Anforderungen bildet hierfür die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie alle weiteren maßgeblichen Datenschutzgesetze. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwender*innen über bekanntgewordene Sicherheitslücken.
Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau.
Messstellenbetrieb in München
Welche Rolle hat die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG?
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG ist der Netzbetreiber der Stadtwerke München und zu 100 Prozent im Eigentum der Landeshauptstadt München. Unser Unternehmen trägt die Verantwortung für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung des Stromverteilungsnetzes sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebs.
Was ist ein grundzuständiger Messstellenbetreiber?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Wartung und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke München GmbH.
Kontakt
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