Start Strom Messstellenbetrieb FAQ Messstellenbetrieb
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Fragen und Antworten zum Messstellenbetrieb

Haben Sie Fragen zum Messstellenbetriebsgesetz sowie zum Rollout digitaler Zähler?

Nachfolgend finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur leichteren Auffindung haben wir eine Gruppierung nach folgenden Themenbereichen vorgenommen:

Allgemeines

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten, welche den Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.

  • Messen: Moderne Messeinrichtung (mME)
  • Datenübermittlung: Smart Meter Gateway

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, welcher den Stromverbrauch elektronisch erfasst. Er stellt damit die Basiskomponente der neuen Zählertechnik dar und löst den bisherigen Stromzähler ab. Durch Anbindung an ein Smart Meter Gateway kann die Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.

Was ist ein Smart Meter Gateway?

Smart Meter Gateway bezeichnet die Kommunikationseinheit zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems. Durch Anbindung eines Smart Meter Gateways wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.

Welche Funktion haben intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme bilden die technische Basis für diverse Anwendungen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz sowie Visualisierung und ermöglichen u.a.:

  • Verbrauchstransparenz
  • „Spartenbündelung“, das heißt gleichzeitige Ablesung und Messwertübertragung der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
  • variable und zeitabhängige Energietarife
  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten

Warum werden in Deutschland intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen verbaut?

Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf wetter- und saisonal abhängige dezentrale Erzeugungsanlagen fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage bildet das Messstellenbetriebsgesetz.

Was ist Smart Metering?

Smart Metering ist ein international gebräuchlicher Begriff für das Messen mittels digitaler Messtechnik welche Messdaten verschickt und empfängt. In Deutschland erfüllt das intelligente Messsysteme die Definition eines Smart Meters.

Datenschutz & Datensicherheit

Welche Daten werden erhoben?

Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte über das Gateway übertragen. 
In der modernen Messeinrichtung wird ein Messwert pro Tag gespeichert. Zum Auslesen der erhobenen Messwerte ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig.

Was passiert mit den Daten, die das intelligente Messsystem erfasst?

Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.

Wer verwaltet die Daten?

Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.

Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit intelligenten Messsystemen erhobenen Daten?

Bei den erfassten Daten handelt es sich um zählerspezifische Daten. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verpflichten sich bei der Verarbeitung sowohl der Einhaltung der hohen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und allen weiteren maßgeblichen Datenschutzgesetzen sowie der entsprechenden Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Als kommunales Unternehmen ist es den SWM ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Bürger*innen zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit ihren hohen Anforderungen bildet hierfür die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie alle weiteren maßgeblichen Datenschutzgesetze. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwender*innen über bekanntgewordene Sicherheitslücken.

Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

Einbaufälle

Was versteht man unter „gesetzlicher Pflichteinbaufall“?

Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind bestimmte Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Kunden, welche vom gesetzlich vorgeschriebenen Umbau betroffen sind, werden als „gesetzlicher Pflichteinbaufall“ bezeichnet. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Wer wird mit einem intelligenten Messsystem oder einer modernen Messeinrichtung ausgestattet?

Moderne Messeinrichtungen erhalten bis 2032:

  • alle Verbrauchsanlagen
  • alle Erzeugungszähler

Ein intelligentes Messsystem erhalten:

  • Verpflichtend ab 2017: Verbraucher größer 10.000 kWh pro Jahr
  • Verpflichtend ab 2017: dezentrale Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG mit einer installierten Leistung größer 7 kW
  • Verpflichtend ab 2020: Verbraucher größer 6.000 kWh pro Jahr
  • Optional ab 2020: Verbraucher kleiner 6.000 kWh pro Jahr und dezentrale Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW

Übersicht Einspeise- und Verbrauchsanlagen

Ist der Einbau eines intelligenten Messsystems bzw. einer modernen Messeinrichtung verpflichtend bzw. bindend?

Ja. Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau verpflichtend.

Ab wann sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durch den Messstellenbetreiber einzubauen?

Der Umbau auf modernen Messeinrichtungen startete im Herbst 2017. Bis zum Jahr 2032 werden alle Verbrauchsanlagen und Erzeugungszähler mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Der Messstellenbetreiber der SWM informiert die Kunden mindestens drei Monate vor Umbau auf digitale Zählertechnik schriftlich.

Übersicht Einspeise- und Verbrauchsanlagen

In welchem Zeitraum soll die Umstellung in Deutschland auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durchgeführt werden?

Seit Herbst 2017 bauen die SWM modernen Messeinrichtungen im eigenen Netzgebiet ein. In 2019 wird mit dem Einbau intelligenter Messsysteme begonnen. Die vollständige Umstellung aller Zähler erfolgt in einem Zeitfenster von 16 Jahren, also bis zum Jahr 2032.

Übersicht Einspeise- und Verbrauchsanlagen

Kann ich meinen Zähler vorzeitig umrüsten lassen?

Ja, eine vorzeitige Umrüstung ist möglich. Sie können uns dafür unter folgendem Postfach kontaktieren: SmartMetering@swm.de

Nutzen

Wie hoch ist das Einsparpotenzial bei Nutzung eines Smart Meters?

Darüber gibt es zum heutigen Stand keine tatsächlichen Erfahrungswerte. Allerdings ist laut einer von der Bundesregierung beauftragten Kosten-Nutzen-Analyse das Einsparpotenzial für die verschiedenen Verbrauchsgruppen unterschiedlich hoch. Die Ergebnisse dieser Studie bilden die Grundlage für die von der Bundesregierung festgelegten Messentgelte.

Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt von unterschiedlichen, individuellen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Nutzungsverhalten der Letztverbraucher, das Alter und die Energieeffizienzklasse der elektrischen Geräte sowie deren Betriebszeit.

Wie profitieren Verbraucher unmittelbar vom Einsatz intelligente Messsysteme?

Ein wesentlicher Vorteil ist die hohe Transparenz des Energieverbrauchs aufgrund der Visualisierung der Verbrauchwerte. Durch diese ergeben sich Einsparpotenziale von Strom und Geld. Mit der Kommunikationsanbindung des Zählers sind keine Verbrauchsablesungen vor Ort mehr notwendig.

Kosten

Wer trägt die Kosten für die digitale Zählertechnik, den Einbau und die Wartung?

Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt.

Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.

Wer trägt die Kosten bei einem notwendigen Umbau des Zählerschranks?

Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Kunden?

Die Entgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls diesem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Preisblatt Messstellenbetrieb

Sollten Sie einen sogenannten „all-inclusive“ Vertrag mit Ihrem Lieferanten abgeschlossen haben, obliegt es Ihrem Lieferanten wie und in welcher Höhe er das Messentgelt an Sie weiterverrechnet. 

Messstellenbetrieb in München

Welche Rolle hat die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG?

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG ist der Netzbetreiber der Stadtwerke München und zu 100 Prozent im Eigentum der Landeshauptstadt München. Unser Unternehmen trägt die Verantwortung für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung des Stromverteilungsnetzes sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebs.

Wie und wann informieren die SWM die Kunden über die anstehenden Veränderungen?

Den SWM ist es sehr wichtig, Kunden frühzeitig und umfassend über die anstehenden Veränderungen zu informieren, da eine offene und ehrliche Information und Kommunikation zum Leitbild des Unternehmens gehören.

Falls eine Messeinrichtung vom Umbau auf ein intelligentes Messsystem betroffen ist, informieren die SWM als Messstellenbetreiber den Kunden mindestens drei Monate vor Umbau.

Welche Einbaukosten kommen auf die Kunden zu?

Für die Umrüstung fallen im Regelfall keine Kosten an, da die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung in den Messentgelten enthalten sind.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort die Kundenanlage für die Aufnahme der neuen Messsysteme umgebaut werden muss. Für den Umbau ist der Eigentümer der Kundenanlage verantwortlich und muss hierfür auch die Kosten tragen.

Wer profitiert von den neuen Zählern?

Potenziell können von der neuen Zählertechnologie alle Kunden profitieren. Es werden Einsparpotenziale im Energiebereich identifiziert und neue Möglichkeiten für variable, zeitabhängige Tariflandschaften geboten. Weiter entfallen aufgrund der Fernauslesbarkeit bei intelligenten Messsystemen die Vor-Ort-Termine. Die Umrüstung auf intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf wetter- und saisonal abhängige dezentrale Erzeugungsanlagen fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Dieser Faktor wird voraussichtlich aber erst in einigen Jahren voll greifen.

Wie gewährleisten die SWM den Datenschutz und die Datensicherheit?

Als kommunales Unternehmen ist es den SWM ein besonderes Anliegen die Daten unserer Bürger zu schützen. Nicht zuletzt deshalb verpflichten sich die SWM zur Einhaltung an die strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Messstellenbetriebsgesetzes.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft permanent Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

Um was muss sich der Kunde selbst kümmern?

Der Kunde hat keinerlei Verpflichtung, sich im Vorfeld um den Einbau der neuen Messeinrichtung zu kümmern. Die SWM gehen als verantwortlicher Messstellenbetreiber frühzeitig auf den Kunden zu und informieren Ihn ausführlich.

Kann ein Kunde den Einbau ablehnen bzw. den Ausbau von digitaler Messtechnik veranlassen?

Nein. Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau verpflichtend.

Was ist ein grundzuständiger Messstellenbetreiber?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Wartung und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen, solange der Kunde sich nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheidet.

Wie wird über den Einbau der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme informiert?

Die SWM als grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich. Zusätzlich findet der Kunde alle Informationen zum Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme auf der Internetseite www.swm-infrastruktur.de.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Vertrags- und Datenmanagement für Messstellenbetreiber und Messdienstleister?

Tel: +49 89 2361-3591
Fax: +49 89 2361-2460

E-Mail: messstellenzugang@swm-infrastruktur.de