Beantragungen zum Netzanschluss
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Die Beantragung erfolgt jeweils online über das Netzanschluss- bzw. Inbetriebnahmeportal. Zusätzlich können die bereitgestellten Vordrucke online mit Adobe Reader geöffnet und ausgefüllt werden. Anschließend sind diese Dokumente auszudrucken und unterschrieben an die angegebene Postanschrift zu versenden oder zu faxen.
Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen
Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
Inbetriebnahme von Netzanschlüssen
Die Inbetriebnahme der Gasanlage erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben.
Bitte beauftragen Sie die Inbetriebnahme online über das "Inbetriebnahmeportal".
Beantragung im Inbetriebnahmeportal online
Für technische Fragen zur Inbetriebnahme steht die Installateur-Beratung zur Verfügung:
Telefon Netzgebiet München: 089 2361-3751
Für Terminvereinbarungen zur Inbetriebnahme steht die Disposition zur Verfügung:
Telefon Netzgebiet München: 089 2361-5542
Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen
Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der Gasanlage befristet unmöglich wird.
Achtung!
Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Druck!
Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst.
Stilllegung von Netzanschlüssen
Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung des Gebäudes dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.
Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen
Diese Vordrucke gelten nur für Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen. Anzuwenden ist die Entfernung der Messeinrichtung z. B. bei Wegfall der Gas-Etagenheizung. Ansonsten sind die gesonderten Vordrucke zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.
Änderung des Messverfahrens
Befundprüfung einer Messeinrichtung
Widerrufsformular für Verbraucher
Haben Sie Fragen an die Installateur-Beratung?
Technische Fragen zur Inbetriebsetzung Netzgebiet Landeshauptstadt München
Telefon: 089 2361-3751
Fax: 089 2361-3752
E-Mail: ibn-gaswasser@swm.de
Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen zum Netzanschluss bzw. Netzanschlussverträgen.
Tel: 089 2361-2670
Fax: 089 2361-2672
E-Mail: netzanschluss@swm.de