Start Strom Netzzugang Netznutzungsentgelte
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Netznutzungsentgelte

Die Netzentgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV) vom 25.07.2005.

Referenzpreisblatt für Berechnung vermiedener Netzentgelte

Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Netzentgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV