Start Strom Erzeugungsanlagen Übersicht
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Erzeugungsanlagen

Sie wollen Ihre Stromerzeugungsanlage anmelden?

Steckerfertige Anlagen mit einer Leistung von max. 600 VA melden Sie bitte hier an: Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage

Für sonstige Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtmodulleistung von ≤ 30 kW an einem bestehenden Netzanschluss nutzen Sie bitte die Schnellanmeldung über diesen Link: Anmeldung PV-Anlage ≤ 30 kW

Die Anmeldung unter diesem Link entspricht Schritt 1: Prüfung des Netzanschlusses und Einspeisezusage. Nachdem Sie von uns hierzu eine Rückmeldung erhalten haben (die Netzanschlusszusage), geht es weiter mit Schritt 2 (Inbetriebnahme Ihrer errichteten Anlagen anmelden) und Schritt 3 (Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung). Informationen dazu entnehmen Sie bitte den untenstehenden Beschreibungen.

Für die Anmeldung aller anderen Erzeugungsanlagen, inkl. Photovoltaikanlagen > 30 kW sowie AC-gekoppelter Speicher oder Speichernachrüstungen, nutzen Sie die Anmeldeoptionen und die Formulare unter Schritt 1 auf dieser Seite. Hier benötigen wir ausführlichere Informationen von Ihnen.

Schritt 1: Prüfung des Netzanschlusses und Einspeisezusage

Bitte schicken Sie uns folgende Dokumente. Diese können von Ihnen als Anlagenbetreiber oder Ihrem Installateur eingereicht werden.

Formulare zum Download

Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz
Datenblatt für Erzeugungsanlagen
Datenblatt Speichersysteme (wenn Speicher vorhanden)



Unterlagen von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen

  • Lageplan (nur bei Freiflächenanlagen oder bei sonstigen außergewöhnlichen Lageverhältnissen)
  • Prüfbericht Netzrückwirkungen für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
  • Nachweis Bebauungsplan (nur bei Freiflächenanlagen)

     

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann. Im Anschluss erhalten Sie eine Einspeisezusage (bei Anlagen ≤ 30 kW) bzw. ein Vertragsangebot (Anlagen > 30 kW oder bei notwendigen Änderungen am Netzanschluss).

Für Anlagen ab 100 kW ist die Teilnahme am Redispatch gesetzlich verpflichtend. Für den damit verbundenen elektronischen Datenaustausch teilen wir Ihnen die erforderlichen Identifikatoren (TR-ID, SR-ID) im Begleitschreiben zur Einspeisezusage mit.

Unser Tipp: Am besten melden Sie Ihre Anlage mit allen erforderlichen Unterlagen bereits während der Planung an. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Anlage ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden kann und Ihnen keine Einspeisevergütung verloren geht.

Schritt 2: Inbetriebnahme anmelden

Das Wichtigste zur Inbetriebnahme:

  • Veranlassen Sie die Inbetriebnahme Ihrer Anlage, sobald diese technisch betriebsbereit ist. Erst nach der Abnahme durch die SWM Infrastruktur darf Ihre Anlage Strom ins Netz einspeisen.
  • Wichtig: Die Antragstellung zur Inbetriebnahme erfolgt über unser Inbetriebnahmeportal und kann ausschließlich durch ein Installationsunternehmen erfolgen. Dieses muss bei der SWM Infrastruktur oder einem anderen Netzbetreiber registriert sein.

    • Ihr Installationsunternehmen benötigt für die Beantragung eine Angebotsnummer. Diese erhalten Sie mit dem Begleitschreiben zu Ihrer Einspeisezusage bzw. zu Ihrem Netzanschlussvertrag. Bitte teilen Sie Ihrem Installateur diese nach Erhalt mit.
    • Ebenso ist das bereits durch den Installateur ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll beizufügen. Das Protokoll dokumentiert die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage als Vorbereitung für die Inbetriebnahme durch die SWM Infrastruktur

    • Bei Anlagen > 30 kW ist ein Projektschaltbild der Erzeugungsanlage dem Antrag beizufügen.

  • Die Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen bis 30 kW inklusive eines gegebenenfalls damit verbundenen Zählertausches ist für Sie kostenlos (siehe Preisblatt Netzanschlüsse, 7.3).

  • Sobald uns Ihr Antrag und die vollständigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie und/oder Ihr Installateur eine Meldung über unser Onlineportal, dass ab diesem Zeitpunkt eine Terminvereinbarung möglich ist. Bitte setzen Sie sich ab diesem Zeitpunkt telefonisch mit der in der Mail angegebenen Telefonnummer in Verbindung.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister anmelden müssen. Ohne diese Anmeldung kann Ihnen die Einspeisevergütung nicht ausbezahlt werden (s. auch Schritt 3).

  • Für betriebsbereite Photovoltaik-Anlagen, die wegen Engpässen bei der Terminvergabe nicht rechtzeitig bis zu einem Stichtag zur Absenkung der Vergütung ans Netz angeschlossen werden können, kann der Inbetriebnahmezeitpunkt mit einem Zeugennachweis dokumentiert werden.

Links und Formulare für die Inbetriebnahme

Inbetriebnahmeportal
Inbetriebsetzungsprotokoll – Erzeugungsanlage
Inbetriebsetzungsprotokoll – Erzeugungsanlagen – Mittelspannung
Nachweis durch Zeugen des Inbetriebnahmezeitpunktes der PV-Anlage *

*Bitte zusätzlich für betriebsbereite PV-Anlagen einreichen, die vor einem Stichtag zur Vergütungsabsenkung nicht mehr in Betrieb genommen werden können. Dadurch können Sie sich die höhere Vergütung sichern.

 

Weitere Informationen

Die Messung Ihrer Anlage darf nur durch einen eingetragenen Messstellenbetreiber erfolgen. Sollten Sie uns keinen Messstellenbetreiber nennen, übernimmt die SWM Infrastruktur als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch den Messstellenbetrieb.

Ab einer Anlagenleistung von 100 kW ist eine Lastgangmessung vorgeschrieben, um die monatliche Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Einspeisung zu erstellen.

Schritt 3: Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung

Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit

  • Ihren Anlagedaten
  • einer Auflistung der Dokumente, die wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung benötigen
  • Hinweise zu den gesetzlichen Meldefristen

Bitte senden Sie uns die beigefügten Formulare ausgefüllt zurück.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister anmelden müssen.

Ohne Ihre vollständigen Unterlagen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister können wir Ihnen die Einspeisevergütung nicht auszahlen. 

 

Die Formulare und Hinweise zu den gesetzlichen Meldepflichten können Sie auch hier herunterladen:

Erklärung zur Umsatzsteuer

Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten

Feststellung der EEG-Umlagepflicht für EEG-Anlagen 
(Inbetriebnahme bis 30.06.2022)

Feststellung der EEG-Umlagepflicht für KWKG- und sonstige Anlagen 
(Inbetriebnahme bis 31.12.2022)

Informationen zur Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Informationen zur Anmeldung beim BAFA (nur KWKG- und sonstige Anlagen)

 

Vergütungsverzicht
Sie haben die Möglichkeit, auf die Einspeisevergütung zu verzichten (z.B. aufgrund von Geringfügigkeit). In diesem Fall wird die Erklärung zur Umsatzsteuer nicht benötigt. Stattdessen füllen Sie bitte das Formular für den Vergütungsverzicht aus.

Vergütungsverzicht

 

Anlagen nach EEG und KWK-G
Die SWM Infrastruktur vergütet die Einspeisung von Strom in das Netz nach EEG und KWK-G ohne formalen Abschluss eines Einspeisevertrags. Soll der gesamte erzeugte Strom nach EEG kaufmännisch-bilanziell in das öffentliche Netz weitergegeben und vergütet werden, obwohl er anteilig in der Kundenanlage verbraucht wird, ist eine Vereinbarung zwischen Netzbetreiber, Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an: eeg-datenaustausch@swm-infrastruktur.de

Bei einer installierten Anlagenleistung > 100 kW besteht Direktvermarktungspflicht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an ein Direktvermarktungsunternehmen.

 

Andere Erzeugungs-, Notstrom- und Stromspeicheranlagen
Für alle nicht EEG und KWK-G-Anlagen besteht ebenfalls die Pflicht zur Direktvermarktung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an ein Direktvermarktungsunternehmen.

Steckerfertige Anlagen

Steckerfertige Erzeugungs- bzw. Photovoltaikanlagen sind eine einfache Möglichkeit, regenerativen Strom für den eigenen Haushalt zur erzeugen. Eine solche Anlage besteht aus ein bis zwei Modulen samt Wechselrichter mit einer Leistung von max. 600 VA. Die Anlage wird über eine Steckvorrichtung mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckbare PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister und beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

Mit dem folgenden Formular können Sie eine steckerfertige Erzeugungsanlage bis zu einer Wechselrichterleistung von 600 VA bei der SWM Infrastruktur anmelden.

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Stilllegung Stromerzeugungsanlage

Wird die Stromerzeugungsanlage stillgelegt, bleibt in der Regel der Netzanschluss bestehen, sofern er weiterhin für die Stromversorgung eines Gebäudes (Bezug) benötigt wird. Für die Stilllegung der Stromerzeugungsanlage kontaktieren Sie bitte Ihren Installateur.

Umschreibung Stromerzeugungsanlage

Wenn die Stromerzeugungsanlage an einen anderen Betreiber übergeht (z.B. bei dem Verkauf der Immobilie), ist der Betreiberwechsel zu melden. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular zur Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage.

Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage

Aktuelle Informationen für Anlagenbetreiber*innen

Technische Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement

Die vom Installationsunternehmen einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen finden Sie hier.

Formulare für Erzeugungsanlagen / Einspeisemanagement

Die zusätzlichen Formulare für Erzeugungsanlagen / Einspeisemanagement finden Sie hier.