Technische Bedingungen
Sie möchten wissen, welche technischen Voraussetzungen notwendig sind, um eine eigene Erzeugungsanlage zu betreiben? Hier finden Sie einen Überblick über die technischen Anforderungen, die Sie im Netz der SWM erfüllen müssen.
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Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement
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TAB Niederspannung
Die vom Installationsunternehmen einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG in Niederspannung finden Sie hier
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TAB Mittelspannung
Die vom Installationsunternehmen einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG in Mittelspannung finden Sie hier
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Bestellung Einspeisemanagement ≤ 1000 kW
Planen Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung > 25 kW und ≤ 1000 kW, so müssen Sie die Reduzierung der Einspeiseleistung in der Regel über ein Einspeisemanagement per Rundsteuerung ermöglichen.
Eine Bestellung ist unter folgendem Link möglich:
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Bestellung Einspeisemanagement > 1000 kW
Planen Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung > 1000 kW, so müssen Sie die Reduzierung der Einspeiseleistung in der Regel über ein Einspeisemanagement per Fernwirktechnik ermöglichen.
Eine Bestellung ist unter folgendem Link möglich:
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EEG-Anlagen < 100 kW (außer Stecker-PV) & KWK-Anlagen < 25k W – Inbetriebnahme ab 25.02.2025
- Die Einspeiseleistung der Anlagen, die mit EEG-Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag gefördert werden und noch nicht über ein intelligentes Messsystem steuerbar sind, muss am Netzverknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.
- Hierzu ist der Anlagenbetreiber nach § 9 Abs. 2, Nr. 2 & 3 EEG 2023 (bzw. Gesetz zur Änderung des EnWG zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse) verpflichtet.
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Bestandsanlagen ≤ 25 kW (Modulleistung) – Inbetriebnahme ab 15.09.2022
- Seit 15.09.2022 ist weder die 70%-Begrenzung noch das Einspeisemanagement zur Reduzierung der Leistung erforderlich.
- Diese Anlagen können ohne Leistungseinschränkungen mit 100 % der installierten Leistung an das Netz angeschlossen werden und einspeisen.
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Bestandsanlagen ≤ 7 kW (Modulleistung) – Inbetriebnahme bis 14.09.2022
- Die Aufhebung der 70%-Begrenzung oder des Einspeisemanagements zur Reduzierung der Leistung durch den Netzbetreiber ist seit 01.01.2023 möglich.
- Sie können diese Änderung selbst durchführen bzw. durch einen Installateur durchführen lassen.
- Die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung teilen Sie uns bitte per E-Mail an netzanschluss@swm.de unter Angabe folgender Daten mit:
- Adresse der PV-Anlage
- Leistung der PV-Anlage nach Aufhebung der Begrenzung
- Mitteilung über die Aufhebung der 70%-Begrenzung oder Entfernung des Einspeisemanagements
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Bestandsanlagen > 7 kW (Modulleistung) – Inbetriebnahme bis 14.09.2022
- Die 70%-Begrenzung oder das Einspeisemanagement zur Reduzierung der Leistung durch den Netzbetreiber kann nicht entfernt werden.
- Die netzdienliche Steuerung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2021 muss aktuell weiterhin erfüllt werden.
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Mit wie viel zusätzlicher Einspeisevergütung kann gerechnet werden?
30 % mehr Leistung bedeuten nicht automatisch 30 % mehr erzeugte Energie. Ist eine PV-Anlage mit 100 % anstelle von 70 % der Leistung am Netz, kann über das Jahr hinweg bis zu 3 % mehr Energie erzeugt werden. Siehe VDE Studie
. Der durch den Wegfall der 70%-Wirkleistungsbegrenzung erzielte Mehrerlös fällt dementsprechend gering aus.
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Muss die Anlagenänderung im Marktstammdatenregister angezeigt werden?
Ja, als Anlagenbetreiber*in müssen Sie die Anlagenänderung (Wegfall der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur spätestens einen Monat nach Umsetzung anzeigen.