Direktvermarktung

Betreiberinnen und Betreiber von Erzeugungsanlagen – die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen – sowie KWK-Anlagen und sonstigen Erzeugungsanlagen können Strom aus ihrer Anlage an Dritte veräußern.

Die Anmeldung zur Direktvermarktung erfolgt entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-14-110 vom 29.01.2015 grundsätzlich durch den aufnehmenden Lieferanten. Abweichend davon kann der Anlagenbetreiber in folgenden Fällen selbst eine Anmeldung zur Direktvermarktung vornehmen:

  • Direktvermarktung für EEG- und KWK-Anlagen ab Erstinbetriebnahme
  • Rückzuordnung zur Veräußerung an den Netzbetreiber nach EEG oder KWKG
  • Änderung des Status zwischen §37 und §38 bei Veräußerung an den Netzbetreiber

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln durch den Anlagenbetreiber (PDF) (PDF, 27 KB)

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln durch den Anlagenbetreiber (XLS) (XLS, 44 KB)