Wissenswertes rund um Erzeugungsanlangen

Hier finden Sie weitergehende Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Erzeugungsanlagen.

Generelle Fragen zur Abrechnung von Erzeugungsanlagen
  • Der Installateur war bei mir vor Ort und hat den Stromzähler montiert. Wann werden Sie sich bei mir melden, um die Details zur Abrechnung abzustimmen?

    Seit dem letzten Jahr verzeichnen wir etwa dreimal so viele Neuanmeldungen von Solaranlagen wie in den Jahren zuvor. Wir bemühen uns, mit unterschiedlichsten Maßnahmen diesen Anstieg zu bewältigen. Trotzdem kann es im Moment etwa 6-8 Wochen dauern, bevor Sie von uns die Abrechnungsunterlagen (genannt „Begrüßungsschreiben“) erhalten.

  • Wann erfolgt die erste Auszahlung meiner Vergütung?

    Voraussetzung für die Auszahlung der Vergütung ist die Einreichung des ausgefüllten Formulars „Erklärung zur Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung”, das Sie mit dem Begrüßungsschreiben von uns erhalten oder hier herunterladen können:

    Erklärung zur Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung (PDF, 813 KB)

    Die hier abgefragte Bankverbindung (u. a. IBAN) benötigen wir, um Ihnen Zahlungen überweisen zu können.

    Je nach Anlagentyp kann es sein, dass wir noch weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

    Weiterhin ist die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister verpflichtend für die Auszahlung der Vergütung:

    Marktstammdatenregister

  • Warum sollte ich meinem Netzbetreiber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

    Das SEPA-Lastschriftmandat kann auf freiwilliger Basis erteilt werden. Es dient dazu, offene Forderungen komfortabel von Ihrer Bankverbindung abzubuchen.

    Forderungen entstehen, wenn unsere monatlichen Abschlagszahlungen an Sie, im Vergleich zu Ihrer tatsächlichen Einspeisung in unser Netz, zu hoch waren.

    Das SEPA-Mandat muss Ihrem Stromlieferanten und uns, Ihrem Netzbetreiber, separat erteilt werden. Es handelt sich um unterschiedliche Unternehmen.

    Bitte beachten Sie, dass nach drei Jahren Inaktivität bereits gestellte SEPA-Mandate ihre Gültigkeit verlieren und aktualisiert werden müssen.

  • Warum habe ich eine neue Vertragskontonummer erhalten?

    Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG als Ihr Netzbetreiber rechnet Ihre Einspeisung ab. Dafür vergeben wir neben der Vertragskontonummer Ihres Stromversorgers eine separate Vertragskontonummer.

    Am Ende haben Sie, sofern Sie eine Einspeiseanlage betreiben, zwei unterschiedliche Vertragskontonummern.

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?

    Voraussetzung für die Erstellung Ihrer Abrechnung ist die Mitteilung der eingespeisten und gegebenenfalls auch der erzeugten Strommenge. Ab November, spätestens jedoch im Dezember erhalten Sie deshalb per Post eine Aufforderung zur Mitteilung Ihrer Zählerstände (sogenannte Selbstablesekarte).

    Nachdem Sie uns die Zählerstände mitgeteilt haben, wird ihre Abrechnung gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) zum Stichtag 31.12. ab Januar des Folgejahres erstellt.

    Weitere Informationen zur Ablesung Ihres Zählers entnehmen Sie bitte dem gesonderten Punkt in diesen FAQs.

  • Wie lese ich meinen Zähler ab?

    Der Zähler zeigt in der Regel die Zählwerke 1.8.0 (Strombezug) und 2.8.0 (Einspeisung) im Display an. Diese beiden Anzeigen werden im Abstand einiger Sekunden angezeigt.
    Bitte teilen Sie uns beide kWh-Werte mit. Im folgenden Beispiel wären es 1.789 kWh für das Zählwerk 1.8.0 und 1.789 kWh für das Zählwerk 2.8.0.

    Die zu Ihrem Zähler passende Bedienungsanleitung können Sie hier abrufen:

    Messstellenbetrieb


    Beispielhafte Zählerstände

    Mögliche Kennziffern Messung
    1.8.0 (falls vorhanden) Bezug
    1.8.1 (falls vorhanden) Bezug HT
    1.8.2 (falls vorhanden) Bezug NT
       
    2.8.0 (falls vorhanden) Einspeisung
    2.8.1 (falls vorhanden) Einspeisung HT
    2.8.2 (falls vorhanden) Einspeisung NT

     

  • Wie kann ich meine Zählerstande mitteilen?

    Zum Jahresende erhalten Sie eine Selbstablesekarte (SAK). Je nach Ihrer individuellen Situation können hierauf neben Stromeinspeisung und -verbrauch auch weitere Verbrauchswerte (z. B. Gas) abgefragt werden.

    Auf der SAK befindet sich ein QR-Code, den Sie mit Ihrem Smartphone einscannen können. Im Anschluss werden Sie durch den Prozess geführt und melden uns so die Ablesewerte für Ihre Stromeinspeisung und Ihren -verbrauch.

    Sollten Sie uns außerhalb der Jahresablesung einen Zählerstand mitteilen wollen, können Sie diesen direkt hier erfassen:

    Zählerstand mitteilen

  • Wann werden die monatlichen Abschlagszahlungen geleistet?

    Sobald alle erforderlichen Daten vorliegen und keine Unstimmigkeiten bestehen, erfolgt die Auszahlung zum 28. Kalendertag. Die Auszahlung kann sich aufgrund von Wochenenden und Feiertagen verzögern.

  • Warum erhalte ich im Dezember keinen Abschlag?

    Abschlagszahlungen werden von Januar bis November ausgezahlt. Die Jahresabrechnungen enthalten jedoch auch die gesamte Vergütung für den Monat Dezember. So wird das Risiko von Rückzahlungen wegen zu hoher Abschläge verringert.

  • Warum bekomme ich keine Abschläge ausgezahlt?

    Dies kann unterschiedliche Gründe und Ursachen haben. Im Wesentlichen kann zwischen noch bestehenden technischen Problemen an Ihrer Anlage und kaufmännischen Herausforderungen unterschieden werden.       

    Dass Ihre Abschläge noch nicht ausgezahlt werden, kann unter anderem an folgenden kaufmännischen Themen liegen:
     

    • Wir haben das Dokument „Erklärung zur Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung“ (PDF, 813 KB) nicht von Ihnen erhalten. Sollte sich Ihr Bankkonto geändert haben, teilen Sie uns bitte Ihre aktualisierte IBAN mit.
    • Die Anlage ist noch nicht im Marktstammdatenregister gemeldet.
    • Für das vergangene Jahr ist eine Jahresabrechnung vorgesehen und Sie haben uns dafür noch keine Zählerstände mitgeteilt. Sie erhalten von uns nach einer gewissen Wartezeit eine Nullabrechnung. Neue Abschläge können wir erst auszahlen, wenn Sie uns für das vergangene Jahr den Zählerstand bzw. die Einspeisemenge mitgeteilt haben.
    • Ihre Abschlagssumme ist zu gering: Ist die erwartete Einspeisemenge sehr gering, sodass ein monatlicher Abschlagsbetrag von < 5 EUR angemessen ist, wird ein Abschlagsplan nur auf Ihren Wunsch hin erstellt.
    • Sie haben den Wunsch geäußert, die Vergütung nur einmal im Jahr, zum Beispiel im Rahmen der Jahresabrechnung, zu erhalten. Unterjährig erhalten Sie damit keine monatlichen Abschläge auf Ihr Konto überwiesen.
    • Ihre Anlage fällt unter die Kategorie „ausgeförderte Anlagen”. Hierunter werden EEG-Anlagen verstanden, die das Ende ihrer initialen 20-jährigen Förderdauer erreicht haben. Ausgeförderte Anlagen erhalten eine Anschlussvergütung in Höhe des Marktwertes. Die Anschlussvergütung wird als Gesamtbetrag am Anfang des Folgejahres ausgezahlt.
  • Wird das Guthaben für die Abschlagszahlungen extra ausbezahlt oder mit der Stromrechnung meines Stromlieferanten verrechnet?

    Ihr Stromlieferant berechnet Ihren Strombezug. Von uns als Netzbetreiber erhalten Sie jährlich eine Abrechnung über die Einspeisevergütung. Abhängig davon, ob unsere Abschlagszahlungen zu hoch oder zu niedrig waren, entsteht mit der Abrechnung eine Forderung oder ein Guthaben für Sie. Eine Verrechnung zwischen Strombezugskosten und Einspeisevergütung erfolgt nicht.

  • Wie setzt sich meine Abrechnung zusammen?

    Nachfolgend steht Ihnen eine beispielhafte anonymisierte Abrechnung für eine 6,07 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher in Überschusseinspeisung zum Download zur Verfügung. Die Anlage ging am 09.02.2023 in Betrieb und erhielt daher nur anteilig für das Jahr 2023 eine Einspeisevergütung. Sie befindet sich auf einem Wohngebäude.

    Zur Erklärung sind auf den Beispielseiten blaue Kästen mit Detailantworten zu häufigen Fragen aufgeführt.

    Hinweis: Bei den gezeigten Darstellungen handelt es sich um Beispiele zur Erklärung und Veranschaulichung. Es ist daher möglich, dass die spezifischen Daten (z. B. Höhe und Zeitpunkt der Abschläge etc.) von Ihrer individuellen Abrechnung abweichen.

    Beispielhafte Einspeiserabrechnung (PDF, 1 MB)

  • Warum erhalte ich im Online-Portal meines Lieferanten eine Fehlermeldung beim Hinzufügen meines Einspeiser-Vertragskontos?

    Das Online-Portal Ihres Stromlieferanten kann nicht für die Verwaltung der Einspeisevergütung verwendet werden.

    Die Einspeisevergütung erhalten Sie nicht von Ihrem Stromlieferanten, sondern von uns, der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, Ihrem Netzbetreiber. Wir entwickeln aktuell ein eigenes Portal, mit dem Sie zukünftig Ihre Einspeisevergütung online verwalten können.

  • Wie wird der Abschlagsbetrag berechnet, der mir ausgezahlt wird?

    Die monatliche Abschlagszahlung an Sie wird anhand verschiedener Faktoren (u. a. Anlagenleistung, Vergütungssatz und Messkonzept) kalkuliert. Wir berücksichtigen die Anlagenleistung, den Vergütungssatz und weitere Informationen, wie z.B., ob Sie einen Stromspeicher oder eine Wärmepumpe besitzen.

  • Hier finden Sie ein detailliertes allgemeines Berechnungsbeispiel für eine Photovoltaikanlage

    Hinweis: Das folgende Beispiel ist allgemeiner Natur und zeigt nicht das explizite Vorgehen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. Es soll in diesem Rahmen als Modell das Prinzip der Abschlagsberechnung erläutern.

    Prämissen:

    • Messkonzept: Überschusseinspeisung (A2) (ohne Stromspeicher)
    • Standort der PV-Anlage: München
    • Modulleistung: 370 Wp pro Modul
    • Anzahl der Module: 27 Module
    • Gesamtleistung der Anlage: Gesamtleistung = 27 Module * 370 W/Modul = 9,99 kWp
    • Jährliche Solarstromausbeute in München: ca. 1.100 kWh/kWp
    • Inbetriebnahme: Mai 2024
    • EEG-Festvergütungssatz für Überschusseinspeisung 2024: 8,11 Cent/kWh (in Zone 0-10kW)
    • Eigenverbrauchsquote: 30%
    • Betriebsmonate im Jahr 2024: Mai bis Dezember (8 Monate)


    Berechnungen:

    1. Stromproduktion innerhalb von 8 Monaten:
      • Die theoretische jährliche Stromproduktion in 12 Monaten: 1.100 KWh/kWp * 9,99kWp = ~ 11.000kWh
      • Da nur Produktion in den 8 Monaten (Mai-Dez): (11.000kWh/12 Monate) * 8 Monate = 7.333,33 kWh
    2. Eigenverbrauch:
      • Annahme: 30% der produzierten Energie wird eigenverbraucht. Eigenverbrauch für 8 Monate = 7.333 kWh * 30% = 2.200 kWh
    3. Überschusseinspeisung:
      • Die restlichen 70% werden ins Netz eingespeist.
        Einspeisung für 8 Monate = 7.333 kWh - 2.200 kWh = 5.133 kWh
    4. EEG-Vergütung:
      • Annahme: EEG-Festvergütungssatz ist 8,11 Cent/kWh.
        Vergütung für 8 Monate = 5.133 kWh * 0,0811 €/kWh = 416,30 €/8 Monate
    5. Monatliche Abschlagszahlung für 2024:
      • Die monatliche Abschlagszahlung bei 8 Monaten Betriebszeit.
        Monatliche Abschlagszahlung = 416,30 € / 8 Monate = 52,04 €/Monat

    Zusammenfassung:

    Wenn Ihre PV-Anlage mit 27 Modulen zu je 370 Wp (Gesamtleistung 9,99 kWp) im Mai 2024 in Betrieb genommen wird und die Einspeisevergütung für die Überschusseinspeisung 8,11 Cent/kWh beträgt, dann beträgt die monatliche Abschlagszahlung für die verbleibenden 8 Monate des Jahres 2024 pro Monat 52,04 €.

  • Wie kann sichergestellt werden, dass der Abschlagsbetrag passend ist? Kann dieser angepasst werden?

    Bei neuen PV-Anlagen ist es schwierig, einen passenden Abschlagsbetrag zu kalkulieren. Jede PV-Anlage hat eine unterschiedliche Anlagenleistung und wird anders genutzt. Mit der ersten Jahresabrechnung passen wir den Abschlagsbetrag an, sollte dieser zu hoch oder zu niedrig sein.

    Sie können uns auch jederzeit vorher telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und uns einen Abschlagsbetrag vorschlagen, den Sie als angemessen betrachten.

  • Warum werden die Messkosten („Zählergebühr“) mit 0 € aufgeführt?

    In diesem Fall ist die Zählergebühr bereits vom Stromlieferanten abgerechnet worden und wird somit nicht nochmals von uns verrechnet.

  • Wie melde ich einen Anlagenbetreiberwechsel?

    Bitte melden Sie uns den Betreiberwechsel mit den dazugehörigen Formularen. Diese können Sie hier herunterladen:

    Umschreibung Stromerzeugungsanlage (PDF, 805 KB)

    Ebenso benötigen wir das ausgefüllte Formular „Erklärung zur Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung“ vom neuen Anlagenbetreiber. Dieses können Sie hier herunterladen:

    Erklärung zur Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung (PDF, 813 KB)

    Bei einem Eigentumsübergang durch Erbschaft benötigen wir auch dafür einen Nachweis. Das kann ein notariell beglaubigtes Testament in Verbindung mit einer Sterbeurkunde oder einem Erbschein sein.

    Sobald uns alle Formulare vorliegen, erhält der alte Anlagenbetreiber die Schlussrechnung zur Einspeisevergütung. Dem neuen Anlagenbetreiber senden wir ein Begrüßungsschreiben und die Information zum Abschlagsplan.

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