Messstellenbetrieb

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr.

Bedingungen und Verträge

Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.

Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF, 1 MB)

Mindestanforderungen an die Messeinrichtung Strom (PDF, 104 KB)

Anforderungen an Messstellen zur Erhebung und Übermittlung von Netzzustandsdaten (PDF, 23 KB)

Kontaktdatenblatt (XLSX) (XLSX, 29 KB)

Zertifikate gültig ab 17.03.2022 10:00 Uhr

Zertifikate (ZIP) (ZIP, 3 KB)


Entsprechend den Vorgaben aus dem § 9 MsbG finden Sie hier die Messstellenverträge unseres grundständigen Messstellenbetriebs. Nach § 9 Abs. 3 des MsbG kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in und der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.

Messstellenvertrag (Anschlussnutzer) (PDF, 806 KB)

Messstellenrahmenvertrag (Messstellennutzer ist Lieferant) (PDF, 944 KB)

Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG sind von der gesetzlichen Umbauverpflichtung folgende Mengen betroffen:

  • auf moderne Messeinrichtungen ca. 865.000 Zähler
  • auf intelligente Messsysteme ca. 72.000 Zähler
     

Die Energiewende fordert eine zunehmend dezentrale Erzeugung durch erneuerbare Energien und stellt neue Anforderungen an die Stromnetze. Um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Hierzu sind neue digitale Stromzähler erforderlich, die eine zeitabhängige Stromverbrauchsmessung und Steuerung ermöglichen.

Die zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb befinden sich im MsbG, das die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler vorgibt. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Im Netzgebiet von München, Moosburg, Ottobrunn, Garching, Aschheim, Kirchheim sowie Feldkirchen wird der Rollout digitaler Zähler durch die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG durchgeführt.

Preise für den Messstellenbetrieb

Die Entgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls diesem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Preisblatt Messstellenbetrieb – gültig ab 03.03.2025 (PDF, 161 KB)

Preisblatt Messstellenbetrieb – gültig bis 02.03.2025 (PDF, 143 KB)