Bedingungen und Verträge

Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.

Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF, 1 MB)

Mindestanforderungen an die Messeinrichtung Strom (PDF, 104 KB)

Anforderungen an Messstellen zur Erhebung und Übermittlung von Netzzustandsdaten (PDF, 23 KB)

Kontaktdatenblatt (XLSX) (XLSX, 32 KB)


Entsprechend den Vorgaben aus dem § 9 MsbG finden Sie hier die Messstellenverträge unseres grundständigen Messstellenbetriebs. Nach § 9 Abs. 3 des MsbG kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in und der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.

Messstellenvertrag (Anschlussnutzer) (PDF, 806 KB)

Messstellenrahmenvertrag (Messstellennutzer ist Lieferant) (PDF, 944 KB)

Kontakt

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