Bedingungen und Verträge
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Gemäß § 9 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, mit Lieferanten, Anschlussnutzern, Netzbetreibern und Nachfragern einer Zusatzleistung Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs schließen.
Zuletzt veröffentlichte die Bundesnetzagentur zu diesem Zweck durch Beschluss BK6-24-125 am 20.11.2025 hierfür zu verwendende Standardverträge. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG veröffentlicht nachfolgend diese Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen uns als Verteilnetzbetreiber und den im Netzgebiet tätigen (wettbewerblichen) Messstellenbetreibern. Die neue Fassung ist ab dem 01. Juli 2026 gültig.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF, 1 MB)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF, 772 KB)
Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung (PDF, 104 KB)
Erhebung und Übermittlung von Netzzustandsdaten (PDF, 23 KB)
Messstellenvertrag Strom für Anschlussnutzer
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs und betrifft nur Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen.
Im Normalfall schließen Anschlussnutzer mit ihren Stromlieferanten einen sogenannten kombinierten Vertrag. Der Liefervertrag umfasst dann auch den Messstellenbetrieb und das Messentgelt wird zusammen mit dem Stromverbrauch durch den Lieferanten abgerechnet.
Wenn Ihr Lieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs uns gegenüber ablehnt, kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und uns – das heißt der SWM Infrastruktur als grundzuständiger Messstellenbetreiber – zustande. In diesem Fall erfolgt auch die Abrechnung des Messstellenbetriebs gegenüber dem Anschlussnutzer und dieser erhält neben der Stromrechnung des Lieferanten eine weitere und gesonderte Rechnung für den Messstellenbetrieb an der jeweiligen Entnahmestelle.
Das Vertragsverhältnis kommt vorwiegend konkludent und damit allein dadurch zustande, dass Sie bzw. der Anschlussnutzer Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt (vgl. § 9 Absatz 3 MsbG).
Grundlage des Vertrages ist die Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Messstellenverträgen im Strombereich (BK6-24-125). Die Verträge sind bundesweit standardisiert.
Messstellenvertrag (Anschlussnutzer) (PDF, 806 KB)
Messstellenvertrag (Anschlussnutzer) (PDF, 685 KB)
Messstellenvertrag für Lieferanten
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs und betrifft allein Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen.
Grundzuständige Messstellenbetreiber sind verpflichtet mit Lieferanten, die kombinierte Verträge nach § 9 Abs. 2 MsbG anbieten, Messstellenverträge in der festgelegten Lieferanten‑Version abzuschließen. Die Verträge sind bundesweit standardisiert.
Messstellenvertrag Strom für Lieferanten (PDF, 918 KB)
Messstellenvertrag Strom für Lieferanten (PDF, 783 KB)
Anlagen und Ansprechpartner
Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, muss ein standardisiertes Formblatt sein, in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält.
Anlage Formblatt nach § 54 MsbG (PDF, 152 KB)
Unser aktuelles Kontaktdatenblatt für die Marktrollen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber finden Sie hier:
Kontaktdatenblatt (XLSX, 32 KB)
Unser aktuelles Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie hier:
Kontakt
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