Übergangsversorgung Strom
Zwischen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG und der SWM Versorgungs GmbH besteht eine Vereinbarung über die Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG mit Wirkung ab dem 01.02.2026. Der räumliche Gültigkeitsbereich dieser Vereinbarung kann der nachfolgenden Veröffentlichung entnommen werden.
Räumlicher Gültigkeitsbereich der Vereinbarung
Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise, zu denen die SWM Versorgungs GmbH die Übergangsversorgung durchführt, sind auf deren Internetseite veröffentlicht.