Bedingungen für den Netzzugang/Verträge
In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Tarifzeiten, Netzengpassmanagement und über die Lage der Hochlastzeitfenster gegeben.
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Netznutzungsvertrag (Lieferant)
Vertragsvorlage gültig ab 01.04.2022:
Netznutzungsvertrag Lieferant (PDF, 737 KB)
Bitte beachten Sie die Anhänge zum Netznutzungsvertrag. -
Netznutzungsvertrag (Letztverbraucher)
Vertragsvorlage gültig ab 01.04.2022:
Netznutzungsvertrag Letztverbraucher (PDF, 737 KB)
Bitte beachten Sie die Anhänge zum Netznutzungsvertrag. -
Anhänge zum Netznutzungsvertrag (Lieferant und Letztverbraucher)
Anlage a. zum Netznutzungsvertrag (Preisblätter)
Anlage b. zum Netznutzungsvertrag (Kontaktdatenblatt)* (PDF, 175 KB)
Anlage b. zum Netznutzungsvertrag (Kontaktdatenblatt)* (XLSX, 30 KB)
Anlage c. zum Netznutzungsvertrag (EDI-Vereinbarung) (PDF, 654 KB)
Anlage d. Netznutzungsvertrag (Auftrag Sperrung/Entsperrung)* (PDF, 685 KB)
Anlage d. Netznutzungsvertrag (Auftrag Sperrung/Entsperrung)* (XLSX, 23 KB)
Anlage e. zum Netznutzungsvertrag (Zuordnungsvereinbarung) (PDF, 1 MB)
Anlage 1 zur Zuordnungsvereinbarung (Zuordnungsermächtigung) (PDF, 16 KB)
*Abweichung zum BK6-13-042 -
Anschlussnutzungsvertrag
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Lastprofile
Für die Bilanzierung von Übergabepunkten mit Wirkarbeitszählung wird das erweiterte analytische Lastprofilverfahren verwendet. Es gilt die allgemeine Verfahrensbeschreibung. Zusätzlich kommen untenstehende Lastprofile zur Anwendung. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Regelungen zu Sperrzeiten in den "Ergänzenden Bestimmungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur Niederspannungsanschlussverordnung" und die "Technischen Anschlussbedingungen" hinsichtlich der Festlegungen zu Mess- und Steuereinrichtungen zu beachten.
Hinweis
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z. B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten. -
Differenzmengen
Differenzbilanzkreis
Ergebnisse der Differenzbilanzierung (Differenzbilanzkreis)
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG ist nach § 12 StromNZV gesetzlich zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet. Durch Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens zur Belieferung von Kunden mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh kommt es zu keiner Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises. Der Saldo des Differenzbilanzkreises ist daher null.
Preise der Jahresmehr-/ Jahresmindermengen
Monatliche Durchschnittswerte der EEX-Stundenpreise zur Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen nach § 13 Abs. 3 StromNZV
Das einheitliche Preisblatt der Mehr- und Mindermengen der Netzbetreiber wird auf der Internetseite des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) zur Verfügung gestellt.
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Energielieferungen ohne Lieferanten
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Datenaustauschformate
Gemäß dem Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 17.07.2006 bezüglich der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (GPKE) stellt die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG die Datenformate zu den vorgegebenen Terminen um.
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Tarifzeiten
Im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG gelten folgende HT-Zeiten (Ausnahmen Netzgebiet in den Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Garching (inkl. Hochbrück), Kirchheim und Ottobrunn):
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr
Bei Speicherheizungen 06:30 bis 22:30 UhrDie übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.
Im Netzgebiet der Gemeinden Aschheim (PLZ 85609), Feldkirchen (PLZ 85622), Garching inkl. Hochbrück (PLZ 85748), Kirchheim (PLZ 85551) und Ottobrunn (PLZ 85521) gelten bis auf Weiteres folgende HT-Zeiten:
SLP
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 06:00 bis 13:00 UhrRLM
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 UhrDie übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.
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Hinweise zum Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unterwww.bfee-online.de
. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de
. Außerdem hilft Ihnen auch die SWM Energieberatung gerne weiter:
Zur SWM Energieberatung