Technische Bedingungen

Sie möchten wissen, welche technischen Voraussetzungen notwendig sind, um eine eigene Erzeugungsanlage zu betreiben? Hier finden Sie einen Überblick über die technischen Anforderungen, die Sie im Netz der SWM erfüllen müssen.

  • Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement

    Technische Mindestanforderungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend § 9 EEG:
    Technische Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement nach § 9 EEG (PDF, 1 MB)

  • TAB Niederspannung

    Die vom Installationsunternehmen einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG in Niederspannung finden Sie hier: Technische Mindestanforderungen Niederspannung

  • TAB Mittelspannung

    Die vom Installationsunternehmen einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG in Mittelspannung finden Sie hier: Technische Mindestanforderungen Mittelspannung

  • Bestellung Einspeisemanagement ≤ 1000 kW

    Planen Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung > 25 kW und ≤ 1000 kW, so müssen Sie die Reduzierung der Einspeiseleistung in der Regel über ein Einspeisemanagement per Rundsteuerung ermöglichen.

    Eine Bestellung ist unter folgendem Link möglich:Bestellung Einspeisemanagement bis 1000 kW (PDF, 852 KB)

  • Bestellung Einspeisemanagement > 1000 kW

    Planen Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung > 1000 kW, so müssen Sie die Reduzierung der Einspeiseleistung in der Regel über ein Einspeisemanagement per Fernwirktechnik ermöglichen.

    Eine Bestellung ist unter folgendem Link möglich:Bestellung Einspeisemanagement ab 1000 kW (PDF, 2 MB)

Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung
  • EEG-Anlagen < 100 kW und KWK-Anlagen < 25 kW – mit Inbetriebnahme ab 25.2.2025

    • Die Einspeiseleistung von EEG-Anlagen < 100 kW, die mit EEG-Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag gefördert werden und die nicht über ein intelligentes Messsystem steuerbar sind, muss am Netzverknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.
    • Die Einspeiseleistung von KWK-Anlagen < 25 kW, die nicht über ein intelligentes Messsystem steuerbar sind, muss am Netzverknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.
    • Hierzu ist der Anlagenbetreiber nach § 9 Abs. 2, Nr. 2 & 3 EEG 2023 (beziehungsweise Gesetz zur Änderung des EnWG zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse) verpflichtet.
    • Ausgenommen sind Steckersolargeräte mit einer Modulleistung bis 2 kWp und einer Wechselrichterleistung bis 800 VA.
  • Mit wie viel zusätzlicher Einspeisevergütung kann gerechnet werden?

    30 Prozent mehr Leistung bedeuten nicht automatisch 30 Prozent mehr erzeugte Energie. Ist eine PV-Anlage mit 100 Prozent anstelle von 70 Prozent der Leistung am Netz, kann über das Jahr hinweg bis zu 3 Prozent mehr Energie erzeugt werden. Siehe VDE Studie

    Der durch den Wegfall der 70%-Wirkleistungsbegrenzung erzielte Mehrerlös fällt dementsprechend gering aus.

  • Muss die Anlagenänderung im Marktstammdatenregister angezeigt werden?

    Ja, als Anlagenbetreiber*in müssen Sie die Anlagenänderung (Wegfall der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur spätestens einen Monat nach Umsetzung anzeigen. 

    Zum Marktstammdatenregister

Kontakt & FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Erzeugungsanlagen und Einspeiseabrechnung.

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Kontakt

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