Redispatch 2.0

Wer ist von Redispatch betroffen?

Seit dem 01.01.2021 müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben alle Erzeugungsanlagen größer 100 kW Nennleistung in den sogenannten Redispatch 2.0 einbezogen werden. Unter dem Begriff Redispatch versteht man die Anpassung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen durch den Netzbetreiber zur Vermeidung beziehungsweise Behebung von physikalischen Netzengpässen.

Die Anforderungen aus dem Redispatch 2.0 richten sich an Netzbetreiber und Anlagenbetreiber gleichermaßen. Einhergehend mit den neuen Anforderungen und Verantwortlichkeiten wurden auch neue Marktrollen eingeführt.

Demnach werden dem Anlagenbetreiber die Rollen „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) und „Betreiber der Technischen Ressource“ (BTR) zugeordnet.

Zu den Aufgaben des Einsatzverantwortlichen gehört beispielsweise die Bereitstellung von Stammdaten und Informationen zu Nichtverfügbarkeiten bzw. marktbedingte Anpassungen der Anlagen sowie bei Anlagen im Planwertverfahren die fortlaufende Bereitstellung von Planungsdaten. Der Betreiber der Technischen Ressource übermittelt zusätzlich Echtzeitdaten der Anlage und falls erforderlich meteorologische Daten.

Was ist zu tun?

Anlagenbetreiber erhalten zusammen mit dem Netzanschlussvertrag die Identifikationsnummern (IDs) der Technischen Ressource und der Steuerbaren Ressource. Mit diesen IDs kann der Redispatch-Dienstleister die weitere Abwicklung übernehmen.

Können Anlagenbetreiber die Erfüllung der Pflichten aus dem Redispatch 2.0 auf einen Dienstleister übertragen?

Eine Übertragung der Pflichten aus dem Redispatch auf einen Dritten ist möglich und wird von uns vor dem Hintergrund der erheblichen Komplexität der Verpflichtungen aus dem Redispatch 2.0 und dem damit verbundenen Datenaustausch empfohlen.

Der BDEW veröffentlicht auf seiner Homepage die fortlaufend aktualisierte „Anbieterliste Dienstleister für Anlagenbetreiber Redispatch 2.0“.

Anlagenbetreiber, die sich derzeit noch in der EEG-Vergütung befinden und diese Vergütung beibehalten möchten, sollten bei Auswahl eines Dienstleisters darauf achten, dass dieser die Dienstleistung auch außerhalb der Direktvermarktung erbringt.

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG als Netzbetreiber wird bis auf Weiteres keine diesbezüglichen Dienstleistungen für Anlagenbetreiber anbieten.

Informationsquellen

Detaillierte Informationen zum Thema Redispatch 2.0 finden Sie in den Festlegungen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de sowie auf der BDEW-Homepage zum Redispatch 2.0 unter www.bdew.de/redispatch.

In Bezug auf die Anforderungen an den Datenaustausch möchten wir auf die Homepage von Connect+ unter www.netz-connectplus.de sowie auf die Veröffentlichungen der edi@energy unter www.bdew-mako.de verweisen.

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