Netzentgelte Gas
Die Netzentgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV) vom 25.07.2005.
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(vorläufige) Netzentgelte Gas für das Jahr 2027
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hat auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes und auf Basis der nach heutigem Stand voraussichtlichen Erlösobergrenze vorläufige Netzentgelte für das Jahr 2027 kalkuliert.
Diese vorläufigen Netzentgelte sind gemäß § 20 Abs.1 S.2 EnWG nicht verbindlich und können von den zum 01.01.2027 gültigen Netzentgelten abweichen. Auf § 17 Absatz 2 und 3 ARegV wird hingewiesen.
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Netzentgelte Gas mit Gültigkeit ab 01.01.2026
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Netzentgelte Gas mit Gültigkeit ab 01.01.2025
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Netzentgelte Gas mit Gültigkeit ab 01.01.2024
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Netzentgelte Gas mit Gültigkeit ab 01.01.2023
Preisblatt 1: Gasnetzentgelte für Abnahmestellen mit Leistungsmessung (PDF, 54 KB)
Preisblatt 2: Gasnetzentgelte für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (PDF, 51 KB)
Preisblatt 3: Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung (PDF, 51 KB)
Preisblatt 4: gesonderte Entgelte gemäß § 20 Abs.2 GasNEV (PDF, 61 KB)