Netzanschluss: Übersicht und Beantragung

Themenübersicht

Neue Anschlüsse

Sie bauen und benötigen einen Netzanschluss? Wichtige Hinweise erhalten Sie hier.

Neue Anschlüsse

Änderungen an Netzanschlüssen (z. B. Leistungserhöhung, Umlegung)

Ist ein Netzanschluss bereits vorhanden, gilt es bei baulichen Veränderungen, Abriss oder Umstellung auf ein anderes Heizmedium folgendes zu beachten.

Änderungen an Netzanschlüssen

Abriss, Baustrom und Bauwasser

Werden für eine Baustelle Strom oder Wasser benötigt? Oder planen Sie den Abriss eines Gebäudes? Alle Hinweise finden Sie hier.

Abriss, Baustrom, Bauwasser

Erzeugungsanlagen und Stromspeicher

Sie möchten eine Erzeugungsanlage mit oder ohne Stromspeicher anmelden? Alle Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise bzgl. steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) in der folgenden Kachel.

Erzeugungsanlagen und Stromspeicher

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Zusätzlich zur Anmeldung des Netzanschlusses sind Stromspeicher, nicht-öffentliche Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen sowie weitere, ausgewählte Stromverbrauchsgeräte mit maximalem Netzbezug größer als 4,2 kW seit 01.01.2024 verpflichtend als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG anzumelden. Der Betreiber einer SteuVE ist verpflichtet, deren Steuerbarkeit zu gewährleisten. Im Gegenzug profitiert er von einem verminderten Netzentgelt.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Weitere Themen des Netzanschlusses
  • Inbetriebnahme

    Die Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems und/oder der Gasanlage erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben. 

    Bitte beauftragen Sie die Inbetriebnahme in Niederspannung online über das "Inbetriebnahmeportal":

    Zum Inbetriebnahmeportal

    Für die Beauftragung der Inbetriebnahme in Mittelspannung verwenden Sie folgendes Formular: Inbetriebnahme Strom Mittelspannung (PDF, 1 MB)

     

    Für technische Fragen und Terminvereinbarungen zur Inbetriebnahme steht die Installateur-Beratung zur Verfügung: 
     
    Netzgebiet München: 

     Netzgebiet Moosburg (Strom): 

  • Stilllegung von Netzanschlüssen

    Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung des Gebäudes dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes. Die Stilllegung kann über das Netzanschlussportal beantragt werden.

    Zum Netzanschlussportal

  • Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen

    Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der elektrischen Anlage befristet unmöglich wird. 
     
    Achtung! 
    Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Spannung (Strom) bzw. unter Druck (Gas)! 
     
    Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst. Die Außerbetriebnahme kann über das Netzanschlussportal beantragt werden. 

    Zum Netzanschlussportal

  • Netzanschluss Biogasanlagen

    Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. In § 33 GasNZV sind die erforderlichen Schritte und definierten Fristen für das Anschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas festgelegt.  


    Weiterführende Informationen finden Sie hier:
    Netzanschluss Biogasanlagen

  • Entfernung der Messeinrichtung

    Diese Vordrucke gelten nur für Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen (unter anderem bei Wohnungszusammenlegungen) und für Erzeugungsanlagen (Strom) beziehungsweise bei Wegfall der Etagenheizung (Gas). Ansonsten sind die gesonderten Anträge zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden. 

    Entfernung der Messeinrichtung Strom (PDF, 1 MB)
    Entfernung der Messeinrichtung Erdgas (PDF, 804 KB)

  • Änderung des Messverfahrens Strom

    Dieser Vordruck gilt nur für Wechslungen der Messeinrichtungen, die ohne Umbau der elektrischen Anlage möglich sind. Ansonsten ist zusätzlich eine Fertigstellungsanzeige und Antrag auf Inbetriebsetzung durch ein Installationsunternehmen erforderlich. Auftraggeber ist immer der Rechnungsempfänger der Netzentgelte (Lieferant bzw. Anschlussnutzer). 

    Änderung des Messverfahrens Strom (PDF, 1 MB)

  • Änderung des Messverfahrens Gas

    Mit dem folgenden Formular können Sie die Änderung des Messverfahrens von SLM/RLM auf RLM/SLM beantragen. 

    Änderung des Messverfahrens Erdgas (PDF, 1 MB)

  • Befundprüfung einer Messeinrichtung

  • Widerrufsformular für Verbraucher