Stromspeichernachrüstung
Eine Nachrüstung kann sich lohnen, da durch den Speicher die Eigenverbrauchsquote in Ihrer Anlage erhöht werden kann. Die überschüssige Energie, die tagsüber produziert wird, steht Ihnen damit auch nachts zur Verfügung.
Da es sich bei einem Stromspeicher um eine Erzeugungsanlage handelt, muss dieser sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Als Anlagenbetreiber erhalten Sie nur dann eine Förderung nach dem EEG, wenn Sie Ihren Verpflichtungen zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber erfüllt haben.
Bitte informieren Sie sich über die Verpflichtungen gemäß § 14a EnWG über diesen Link: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen