Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG sind von der gesetzlichen Umbauverpflichtung folgende Mengen betroffen:

  • auf moderne Messeinrichtungen ca. 865.000 Zähler
  • auf intelligente Messsysteme ca. 72.000 Zähler
     

Die Energiewende fordert eine zunehmend dezentrale Erzeugung durch erneuerbare Energien und stellt neue Anforderungen an die Stromnetze. Um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Hierzu sind neue digitale Stromzähler erforderlich, die eine zeitabhängige Stromverbrauchsmessung und Steuerung ermöglichen.

Die zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb befinden sich im MsbG, das die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler vorgibt. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Im Netzgebiet von München, Moosburg, Ottobrunn, Garching, Aschheim, Kirchheim sowie Feldkirchen wird der Rollout digitaler Zähler durch die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG durchgeführt.

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