Direktvermarktung
Grundsätzlich muss der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom aller Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG ab 100 kW direktvermarktet werden. Das heißt, der Anlagenbetreiber muss ein Direktvermarktungsunternehmen beauftragen, das den Strom an der Einspeisestelle abnimmt und anschließend vermarket. Diese Unternehmen kümmern sich gegen eine Servicepauschale um die gesamte Abwicklung mit dem Netzbetreiber.
Bei EEG-Anlagen bis 200 kW kann die Direktvermarktung entfallen, allerdings ist dann auch keine Förderung möglich („unentgeltliche Abnahme“).
Weiterhin kann für EEG-Anlagen eine begrenzte Zeit bis zur Umsetzung der Direktvermarktung eine Ausfallvergütung gezahlt werden.
Die Anmeldung der Ausfallvergütung muss der Anlagenbetreiber durch Einsenden des folgenden Excel-Formulars selbst vornehmen:
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln durch den Anlagenbetreiber (XLS, 44 KB)