Mieterstrom

Beim Mieterstrommodell wird Strom direkt vor Ort erzeugt und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter*innen geliefert. Da es sich bei Mieterstromanlagen um sogenannte Kundenanlagen handelt, fallen keine Netzentgelte, Stromsteuer oder Konzessionsabgaben auf den Vor-Ort-Strom an. Der Anlagenbetreiber kann in vielen Fällen zusätzlich zur Einspeisevergütung einen Mieterstromzuschlag erhalten.

Mieter*innen haben freie Lieferantenwahl. Eine Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig. Mietverträge dürfen daher nicht mit Mieterstromverträgen gekoppelt werden. Ausnahmen stellen Sonderformen des Wohnens wie beispielsweise Alters- oder Studentenwohnheime dar.

Der gesamte Strombedarf der Teilnehmenden ist über den Mieterstromvertrag abzudecken (Vollversorgung). Dies umfasst neben dem Vor-Ort-Strom also auch den Reststrom über das öffentliche Netz. Dabei darf der Strompreis der Teilnehmenden maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.

Im Mieterstrom wird zwischen unterschiedlichen Messkonzepten nach VBEW (D1 – D4) unterschieden. Diese sind hier zu finden: Messkonzepte nach VBEW (PDF, 754 KB)

Messkonzept D3

Messkonzept D3 – physischer Summenzähler

Schematischer Aufbau

Im Messkonzept D3 gibt es einen physischen Summenzähler, der die gesamte Strommenge der Kundenanlage misst. Die einzelnen Zähler der Teilnehmer*innen sind Unterzähler und für den Netzbetreiber nicht bilanzierungs- oder abrechnungsrelevant.

Anmeldung des Messkonzeptes (D3) 

Der Inbetriebnahmeantrag der Erzeugungsanlage erfolgt als Messkonzept D3 durch ein Installationsunternehmen über das Inbetriebnahmeportal.

Mehr Informationen zur Inbetriebnahme finden Sie hier:
Erzeugungsanlage anmelden

Entsprechend werden die physischen Zähler Z1 und Z2 (Summen- und Erzeugungszähler) installiert und die bisher abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Zähler der gemeldeten Teilnehmer*innen ausgebaut. Im Anschluss erfolgt der systemische Ausbau der stillgelegten Zähler und der Aufbau des MK D3 in den IT-Systemen. Die Unterzähler werden durch den Kundenanlagenbetreiber oder einen beauftragten Dritten gesetzt und betrieben.

Wechsel in die Drittbelieferung

Sollten Mieter*innen in die Drittbelieferung wechseln wollen, werden ihre Zähler bilanzierungs- und abrechnungsrelevant. Um diesen Prozess reibungslos und transparent zu gestalten ist vom Kundenanlagenbetreiber der folgende Ablauf zu beachten:

  • 1. Bestellung der Markt- und Messlokation:  
    Der Kundenanlagenbetreiber bestellt über das folgende Formular die Markt- und Messlokation des betroffenen Zählers.
    Zum Formular (PDF, 70 KB)

  • 2. Einrichtung der Markt- und Messlokation:
    Wir richten die Markt- und Messlokation ein und kommunizieren diese an den Kundenanlagenbetreiber.

  • 3. Messstellenbetreiber meldet Zähler im Netz:
    Im Falle eines wettbewerbliche Messstellenbetreibers gibt der Kundenanlagenbetreiber die relevanten Informationen an diesen weiter. Der Messstellenbetreiber führt die entsprechenden Marktprozesse für den Zähler durch.

  • 4. Mieter*in informieren: 
    Der Kundenanlagenbetreiber gibt die Markt- und Messlokation an die betroffenen Mieter*in weiter. 

  • 5. Mieter*in meldet sich bei Lieferanten an:
    Die Mieter*in teilt die erhaltene Marktlokation dem neuen Wunschlieferanten mit. 

  • 6. Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber:  
    Der neue Lieferant übermittelt uns die Anmeldedaten über die elektronische Marktkommunikation.  

Messkonzept D4

Messkonzept D4 – virtueller Summenzähler

Schematischer Aufbau

Im Messkonzept D4 gibt es keinen physischen Summenzähler. Die Zähler der Teilnehmer*innen und der Erzeugungsanlage sind als intelligente Messsysteme (durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber) auszuführen. Die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten werden über den sogenannten virtuellen Summenzähler aggregiert (Viertelstundenmessung).

Anmeldung des Messkonzeptes (D4)

  • 1. Inbetriebnahmeantrag durch Installationsunternehmen:
    Antrag auf Inbetriebnahme Messkonzept D5 über Inbetriebnahmeportal.

  • 2. Wechselprozesse im Messwesen (WiM) durch wettbewerblichen Messstellenbetreiber:
    Durchführung der WiM-konformen Wechselprozesse für die entsprechenden Messstellen und Einbau der Zählertechnik (Viertelstundenmessung) durch den wettbewerblichen Messstellenbetreiber.

  • 3. Vor-Ort-Abnahme durch den Netzbetreiber:
    Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage nach Terminvereinbarung.

  • 4. Anmeldung der Teilnehmer*innen durch Lieferanten:  
    Der Reststromlieferant übermittelt im Standardfall die Teilnehmer*innen am Mieterstrom (Ruhende MaLo) über die elektronische Marktkommunikation. 

Das Modell bedarf erfahrungsgemäß einer intensiven Absprache aller beteiligten Akteure. Kommen Sie gern auf uns zu:

Wechsel in die Drittbelieferung

Das Wechseln in oder aus der Mieterstromversorgung im Messkonzept D4 erfolgt seit 06.06.2025 im Regelfall über den Lieferanten (Marktkommunikation).