Mieterstrom
Beim Mieterstrommodell wird Strom direkt vor Ort erzeugt und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter*innen geliefert. Da es sich bei Mieterstromanlagen um sogenannte Kundenanlagen handelt, fallen keine Netzentgelte, Stromsteuer oder Konzessionsabgaben auf den Vor-Ort-Strom an. Der Anlagenbetreiber kann in vielen Fällen zusätzlich zur Einspeisevergütung einen Mieterstromzuschlag erhalten.
Mieter*innen haben freie Lieferantenwahl. Eine Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig. Mietverträge dürfen daher nicht mit Mieterstromverträgen gekoppelt werden. Ausnahmen stellen Sonderformen des Wohnens wie beispielsweise Alters- oder Studentenwohnheime dar.
Der gesamte Strombedarf der Teilnehmenden ist über den Mieterstromvertrag abzudecken (Vollversorgung). Dies umfasst neben dem Vor-Ort-Strom also auch den Reststrom über das öffentliche Netz. Dabei darf der Strompreis der Teilnehmenden maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
Im Mieterstrom wird zwischen unterschiedlichen Messkonzepten nach VBEW (D1 – D4) unterschieden. Diese sind hier zu finden: Messkonzepte nach VBEW (PDF, 754 KB)
Messkonzept D3
Messkonzept D3 – physischer Summenzähler
Schematischer Aufbau
Im Messkonzept D3 gibt es einen physischen Summenzähler, der die gesamte Strommenge der Kundenanlage misst. Die einzelnen Zähler der Teilnehmer*innen sind Unterzähler und für den Netzbetreiber nicht bilanzierungs- oder abrechnungsrelevant.
Anmeldung des Messkonzeptes (D3)
Der Inbetriebnahmeantrag der Erzeugungsanlage erfolgt als Messkonzept D3 durch ein Installationsunternehmen über das Inbetriebnahmeportal.
Mehr Informationen zur Inbetriebnahme finden Sie hier:
Erzeugungsanlage anmelden
Entsprechend werden die physischen Zähler Z1 und Z2 (Summen- und Erzeugungszähler) installiert und die bisher abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Zähler der gemeldeten Teilnehmer*innen ausgebaut. Im Anschluss erfolgt der systemische Ausbau der stillgelegten Zähler und der Aufbau des MK D3 in den IT-Systemen. Die Unterzähler werden durch den Kundenanlagenbetreiber oder einen beauftragten Dritten gesetzt und betrieben.
Wechsel in die Drittbelieferung
Sollten Mieter*innen in die Drittbelieferung wechseln wollen, werden ihre Zähler bilanzierungs- und abrechnungsrelevant. Um diesen Prozess reibungslos und transparent zu gestalten ist vom Kundenanlagenbetreiber der folgende Ablauf zu beachten:
Messkonzept D4
Messkonzept D4 – virtueller Summenzähler
Schematischer Aufbau
Im Messkonzept D4 gibt es keinen physischen Summenzähler. Die Zähler der Teilnehmer*innen und der Erzeugungsanlage sind als intelligente Messsysteme (durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber) auszuführen. Die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten werden über den sogenannten virtuellen Summenzähler aggregiert (Viertelstundenmessung).
Anmeldung des Messkonzeptes (D4)
Das Modell bedarf erfahrungsgemäß einer intensiven Absprache aller beteiligten Akteure. Kommen Sie gern auf uns zu:
Wechsel in die Drittbelieferung
Das Wechseln in oder aus der Mieterstromversorgung im Messkonzept D4 erfolgt seit 06.06.2025 im Regelfall über den Lieferanten (Marktkommunikation).
Wichtige Dokumente und Links
Messkonzepte D1 – D3
Hinweis zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (PDF, 87 KB)
Anmeldung Mieterstromzuschlag (PDF, 93 KB)
Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation (PDF, 70 KB)
Messkonzept D4