Registrierungspflicht Marktstammdatenregister

Als Anlagenbetreibende sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) und gilt für sämtliche Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.

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Steckerfertige Solargeräte

Trotz des Wegfalls der Pflicht zur Anmeldung steckerfertiger Solargeräte beim Netzbetreiber im Zuge des Solarpakets, müssen diese Geräte weiterhin im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Über diesen Weg werden die Geräte auch weiterhin durch den Netzbetreiber erfasst.

Sofern Sie Ihrer Meldepflicht im Marktstammdatenregister nicht Folge leisten, werden Sanktionen erhoben.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Erzeugungsanlagen und Einspeiseabrechnung.

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