Registrierungspflicht Marktstammdatenregister

Als Anlagenbetreibende sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) und gilt für sämtliche Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.

Zum Marktstammdatenregister

Steckersolargeräte

Trotz des Wegfalls der Pflicht zur Anmeldung von Steckersolargeräten beim Netzbetreiber im Zuge des Solarpakets, müssen diese Geräte weiterhin im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Über diesen Weg werden die Geräte auch weiterhin durch den Netzbetreiber erfasst.

Kontakt & FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Erzeugungsanlagen und Einspeiseabrechnung.

FAQ

Kontakt

Weitergehende Fragen? Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Kontakt