Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wird die Weitergabe von PV-Strom an Letztverbraucher innerhalb desselben Gebäudes erleichtert. Bedingung ist, dass Erzeugung und Verbrauch des PV-Stroms auf beziehungsweise in demselben Gebäude (inklusive Nebenanlagen) und hinter demselben Netzanschlusspunkt erfolgen, das heißt die Stromlieferung ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz erfolgt. Zudem müssen die erzeugte PV-Strommenge und der Verbrauch jedes teilnehmenden Letztverbrauchers im Gebäude jeweils viertelstundenscharf gemessen werden. 

Da es bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ausschließlich um die Weitergabe des erzeugten PV-Stroms geht, handelt es sich hierbei nicht um eine Vollversorgung wie beim Mieterstrom. Wenn ein Teil des Stromverbrauchs über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bezogen wird, ist der restliche Stromverbrauch weiterhin über einen regulären Stromliefervertrag abzudecken. Die Zuordnung der erzeugten PV-Strommengen zu den einzelnen Teilnehmer*innen erfolgt rechnerisch anhand eines vertraglich vereinbarten Aufteilungsschlüssels. Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist freiwillig.  

 

Messkonzept D5 - GGV

Schematischer Aufbau

Im Messkonzept D5 gibt es weder einen physischen noch einen virtuellen Summenzähler. Voraussetzung für das Messkonzept D5 ist die viertelstundengenaue Erfassung von Verbrauch und Erzeugung.

Anmeldung des Messkonzeptes (D5)

  • 1. Inbetriebnahme durch Installationsunternehmen:
    Antrag auf Inbetriebnahme Messkonzept D5 über das Inbetriebnahmeportal.
    Zum Inbetriebnahmeportal

  • 2. Wechselprozesse im Messwesen (WiM) durch wettbewerblichen Messstellenbetreiber:
    Durchführung der WiM-konformen Wechselprozesse für die entsprechenden Messstellen und Einbau der Zählertechnik (Viertelstundenmessung) durch den wettbewerblichen Messstellenbetreiber.

  • 3. Vor-Ort-Abnahme durch den Netzbetreiber:
    Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage nach Terminvereinbarung.

  • 4. Abstimmung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber:
    Bilaterale Abstimmung: Fristen, Abläufe, Teilnehmer*innen und Aufteilungsschlüssel.

Das Modell bedarf erfahrungsgemäß einer intensiven Absprache aller beteiligten Akteure. Kommen Sie gern auf uns zu: 

Wechsel in die Drittbelieferung

Veränderungen der Teilnehmerstruktur oder Aufteilungsschlüssel sind bis auf Weiteres bilateral abzustimmen: