Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wird die Weitergabe von PV-Strom an Letztverbraucher innerhalb desselben Gebäudes erleichtert. Bedingung ist, dass Erzeugung und Verbrauch des PV-Stroms auf beziehungsweise in demselben Gebäude (inklusive Nebenanlagen) und hinter demselben Netzanschlusspunkt erfolgen, das heißt die Stromlieferung ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz erfolgt. Zudem müssen die erzeugte PV-Strommenge und der Verbrauch jedes teilnehmenden Letztverbrauchers im Gebäude jeweils viertelstundenscharf gemessen werden.
Da es bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ausschließlich um die Weitergabe des erzeugten PV-Stroms geht, handelt es sich hierbei nicht um eine Vollversorgung wie beim Mieterstrom. Wenn ein Teil des Stromverbrauchs über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bezogen wird, ist der restliche Stromverbrauch weiterhin über einen regulären Stromliefervertrag abzudecken. Die Zuordnung der erzeugten PV-Strommengen zu den einzelnen Teilnehmer*innen erfolgt rechnerisch anhand eines vertraglich vereinbarten Aufteilungsschlüssels. Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist freiwillig.
Messkonzept D5 - GGV
Schematischer Aufbau
Im Messkonzept D5 gibt es weder einen physischen noch einen virtuellen Summenzähler. Voraussetzung für das Messkonzept D5 ist die viertelstundengenaue Erfassung von Verbrauch und Erzeugung.
Anmeldung des Messkonzeptes (D5)
Das Modell bedarf erfahrungsgemäß einer intensiven Absprache aller beteiligten Akteure. Kommen Sie gern auf uns zu:
Wechsel in die Drittbelieferung
Veränderungen der Teilnehmerstruktur oder Aufteilungsschlüssel sind bis auf Weiteres bilateral abzustimmen: