Start Strom Erzeugungsanlagen EEG-Anlagen nach Förderende
Start Strom Erzeugungsanlagen EEG-Anlagen nach Förderende

EEG-Anlagen nach Förderende

Weiterbetrieb von EEG-Anlagen nach Förderende bzw. Post-EEG-Anlagen

Die Förderung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft in der Regel nach 20 Jahren zum darauffolgenden 31. Dezember aus. Ab dem 01.01.2021 haben die ersten Anlagen diesen Zeitpunkt erreicht und sind dann so genannte „ausgeförderte Anlagen“ bzw. „Post-EEG-Anlagen“. Jährlich fallen zum jeweiligen 01.01. nach und nach weitere Anlagen aus der EEG-Vergütung.

Der Gesetzgeber hat speziell für kleine Erzeugungsanlagen bis 100 Kilowatt (kW) sehr günstige Anschlussregelungen beschlossen. Insbesondere mit der Aufnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms zum Marktpreis durch uns als Netzbetreiber wurde ein einfaches Verfahren geschaffen, das für eine Übergangszeit bis 31.12.2027 den Weiterbetrieb auch ohne Direktvermarktung möglich macht.

Vor diesem Hintergrund stehen die Betreiber von ausgeförderten Anlagen vor der Frage, wie der erzeugte Strom weiterhin sinnvoll und wirtschaftlich am besten genutzt werden kann.

Betroffene Betreiber erhalten hierzu folgendes Schreiben:

Infoschreiben EEG-Vergütungsende 2023

Außerdem haben wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten, die Ihre Entscheidungsfindung erleichtern sollen, nach aktueller Rechtslage zusammengestellt.

1. Kann die Anlage trotz Förderende weiter am Netz betrieben werden?

Ja, entsprechend der neuen Rechtslage darf die Anlage weiterhin den erzeugten Strom ins Netz einspeisen.

2. Was muss ich tun, damit ich weiterhin eine Vergütung für den eingespeisten Strom bekomme?

Sie müssen nichts tun. Anlagen werden nach Förderende automatisch in die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen überführt. Diese Regelung wurde allerdings vom Gesetzgeber zunächst bis Ende 2027 befristet.

3. Wie hoch ist in diesem Fall die Vergütung?

Die Vergütung des eingespeisten Stroms erfolgt nach dem veröffentlichten Jahresmarktwert. Die Monats- und Jahresmarktwerte können Sie jederzeit abrufen.

4. Wird die bisher ausbezahlte monatliche Abschlagszahlung nach Förderende von den SWM angepasst?

Die Vergütung für ausgeförderte Anlagen wird in der Regel einmal jährlich ausgezahlt.

5. Wie wird in diesem Fall der Zählerstand des Einspeisezählers erfasst?

Wie gewohnt, erhalten Sie von den SWM zum Abrechnungszeitpunkt eine Ablesekarte.

6. Kann der bereits vorhandene Zähler weiterhin für die Einspeisung verwendet werden?

Ja, Anlagen bis 100 kW können ohne Umbau weiter betrieben werden. Da Anlagen bis 2008 fast ausschließlich für die Volleinspeisung errichtet wurden, ist ein Eigenverbrauch dann jedoch nicht möglich.

7. Kann die Anlage auf Eigenversorgung umgebaut werden?

Ja, ein Umbau auf Eigenverbrauch kann sich für den Betreiber lohnen, da dadurch weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss. Vor Umbau der Anlage empfehlen wir Ihnen, eine wirtschaftliche Betrachtung durchzuführen.

8. Lohnt sich die Umrüstung der Anlage auf Eigenversorgung?

Eine pauschale Aussage ist hier leider nicht möglich, da mehrere Faktoren in die wirtschaftliche Betrachtung mit einfließen, wie z. B. Anlagenertrag, Eigenverbrauch, Umbaukosten, Restlaufzeit der Anlage.

9. Was kostet die Zählerwechslung von Voll- auf Überschusseinspeisung?

Für die Zählerwechslung werden von den SWM EUR 45 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Zählerwechslung wird von Ihrem beauftragen Installateur bei den SWM beantragt.

10. Kann die Anlage vor Ablauf der 20 Jahre auf Eigenversorgung umgestellt werden?

Ja, ein Umbau auf Eigenverbrauch ist jederzeit möglich.

11. Muss ich eine EEG-Umlage für die Eigenversorgung bezahlen?

Die Erhebung der EEG-Umlage ist mit dem Jahresende 2022 weggefallen, für PV-Anlagen sogar schon mit dem 30.06.2022.

12. Muss die vorhandene elektrische Anlage vor Umrüstung auf Eigenversorgung technisch angepasst werden?

Eine pauschale Aussage ist hier leider nicht möglich, da der Aufwand stark vom Baujahr der elektrischen Kundenanlage abhängig ist. Bei der Bewertung Ihrer elektrischen Anlage kann Sie eine Installationsfirma unterstützen.

13. Lohnt sich die Nachrüstung eines Energiespeichers?

Eine Nachrüstung kann sich lohnen, da durch den Speicher die Eigenverbrauchsquote in Ihrer Anlage erhöht werden kann. In jedem Fall empfehlen wir, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen.

14. Ich lege meine Anlage still, was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Installationsfirma, die die Stilllegung der Anlage beim Netzbetreiber veranlassen kann. Des Weiteren ist eine Stilllegungsmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich.

15. Wo finde ich eine geeignete Installationsfirma, die meine PV-Anlage umbauen kann?

Die Innung für Elektro- und Informationstechnik München kann Sie bei der Auswahl einer Fachfirma unterstützen. Ansprechpartner finden Sie hier.

16. Kann der erzeugte Strom direkt vermarktet werden?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Dafür benötigen Sie einen Dienstleister, der den produzierten Strom abnimmt und vermarktet.

17. Wo finde ich Informationen zur Direktvermarktung?

Auf dem Energiemarkt bieten viele Unternehmen Dienstleistungen rund um die Direktvermarktung an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Anbieter weiterempfehlen dürfen und verweisen auf die Internetsuche.

Kontakt

Weitergehende Fragen? Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Hinweis: Unsere Informationen können eine weitergehende Beschäftigung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und die individuelle wirtschaftliche Bewertung der verschiedenen Optionen nicht ersetzen.