Änderungen an bestehenden Anschlüssen

Änderungen im Bestandsgebäude

Der Netzbetreiber oder seine Beauftragten führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Wünsche der Anschlussnehmer*innen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Der Netzbetreiber bestimmt nach Beteiligung der Anschlussnehmer*innen und unter Wahrung derer berechtigter Interessen Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik.

Alle Anträge im Netzanschlussportal online einreichen

  • Außerbetriebnahme

    Bei einer Außerbetriebnahme wird die Versorgung für das gesamte Gebäude vorübergehend unterbrochen. Die Hauptabsperreinrichtung Gas bzw. Fernwärme wird geschlossen und verplombt, die Hausanschlusssicherung Strom wird entfernt und alle im Gebäude befindlichen Messeinrichtungen werden demontiert. Die Außerbetriebnahme erfolgt z. B. bei Gebäudesanierungen oder -umbauten.

    Achtung! Die jeweilige Hausanschlussleitung bleibt bis zur Absperreinrichtung Gas bzw. Fernwärme weiter unter Druck, Strom zum Hausanschlusskasten weiter unter Spannung.

  • Umlegung

    Bei Umlegungen und Versetzungen von Hausanschlüssen sind immer Planunterlagen beizulegen, aus denen die gewünschte Umlegung bzw. Versetzung ersichtlich ist. Bitte nutzen Sie hierzu einen Lageplan im Maßstab 1:1000 und einen Entwässerungsplan mit Keller bzw. Erdgeschossgrundriss im Maßstab 1:100.

  • Anmeldung oder Änderung Eigengewinnungsanlage Wasser

    Für die Änderung einer bewilligungspflichtigen Eigengewinnungsanlage z. B. Erhöhung oder Reduzierung der Pumpenleistung oder Betrieb ohne zusätzlichen Hausanschluss reichen Sie bitte den Antrag auf Änderung der Eigengewinnungsanlage ein.

    Anzeige Eigengewinnungsanlage Wasser

  • Verstärkung/Leistungserhöhung

    Wichtig: Bei Leistungserhöhungen, Verstärkungen oder Anschluss von größeren elektrischen Geräten (z. B. Wärmepumpen, Durchlauferhitzer) ist stets eine Anmeldung erforderlich. Telefonische Anfragen sind nicht möglich.

    Beachten Sie bitte, dass bei Anschlüssen mit höherem Anschlussleistungen Strom (z. B. 125 Ampere oder 18 Wohneinheiten) die Angebotserstellung aufgrund des Planungsbedarfs bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Bei neuen Trafostationen kann es bis zur Angebotserstellung bis zu sechs Monate dauern.

Wichtiger Hinweis

Bitte unterschreiben Sie alle Anträge. Leistet die Unterschrift ein*e Vertreter*in, muss eine Vollmacht beigelegt werden.

Fernwärme-Kundenanlage

Wenn Sie als Installateur*in Arbeiten am Primärteil der Fernwärme-Kundenanlage planen, sind diese im Voraus bei den SWM anzumelden.

Zur Anmeldung von Fernwärme-Arbeiten

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