Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation
Aktuell erhalten Kunden*innen in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!
Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die „DMG Deutsche Messwesen“ steht in keinem Zusammenhang mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG und wurde auch nicht durch uns beauftragt.
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Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.
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Wann ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bestimmte Kundengruppen schrittweise mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) ausgestattet werden müssen.
Die Pflicht-Einbauten betreffen folgende Fälle:
- Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr,
- Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt oder
- Haushalte mit einer sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Wallbox zum Laden des E-Autos.
Sollte bei Ihnen ein gesetzlicher Einbau eines Smart Meters notwendig sein, erfolgt dieser über die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und ist für Sie kostenfrei. Sie werden im Voraus durch ein Schreiben über den geplanten Zählertausch informiert. Sie selbst sind nicht verpflichtet den Einbau eines Smart Meters anzufordern.
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Was ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber?
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber können auch sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber Smart Meter anbieten. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die ihre Leistungen am Markt anbieten und mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber im Wettbewerb stehen.
Anders als grundzuständige Messstellenbetreiber unterliegen wettbewerbliche Messstellenbetreiber grundsätzlich nicht den gesetzlichen Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes. Daher können sich die angebotenen Preise und Leistungen von den gesetzlich regulierten Standardleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers unterscheiden.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind nicht für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout oder für turnusmäßige Zählerwechsel in München zuständig.
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Wichtiger Hinweis zur Entgeltreduzierung nach § 14a EnWG
Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.
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Vorzeitiger Einbau eines Smart Meters auf Wunsch
Unabhängig vom gesetzlichen Rollout können Kunden*innen freiwillig den Einbau eines Smart Meters beauftragen. Dies kann bei uns als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber oder bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber erfolgen.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden. Unser aktuelles Preisblatt finden sie hier: Preisblatt Messstellenbetrieb (PDF, 200 KB)
Für einen vorzeitigen Einbau senden Sie uns bitte das Formular "Antrag für den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys)" an folgende E-Mail-Adresse:
Unser Rat: Prüfen Sie Angebote sorgfältig und lassen Sie sich nicht durch zeitliche Befristungen oder den Eindruck eines kurzfristigen Handlungsbedarfs unter Druck setzen.
Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG finden Sie hier: Messstellenbetrieb: Fragen und Antworten
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung:
- Telefon: +49 800 796 638 9
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
kostenfrei innerhalb Deutschlands