Bisherige Ausschreibungen der Kurzfristkomponente

Hier finden Sie unsere archivierten Ausschreibungen für Verlustenergie der Kurzfristkomponente.

Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2019

Verlustenergie für das Jahr 2019

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2019 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.

Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 04.12.2018 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.

Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2019“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.

AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente

Angebotsformular Kurzfristkomponente

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.

Angebotsabgabe

Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

verlustenergie@swm-infrastruktur.de

Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre:

Verlustlastgang 2017 (XLSX)
Verlustlastgang 2016 (XLS)
Verlustlastgang 2015 (XLS)


Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.

Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2020

Verlustenergie für das Jahr 2020

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2020 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.

Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 26.11.2019 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.

Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2020“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.

AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente

Angebotsformular Kurzfristkomponente

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.

Angebotsabgabe

Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

verlustenergie@swm-infrastruktur.de

Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre:

Verlustlastgang 2018 (XLSX)
Verlustlastgang 2017 (XLSX)
Verlustlastgang 2016 (XLS)


Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.

Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2021

Verlustenergie für das Jahr 2021

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2021 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.

Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 10.11.2020 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.

Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2021“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.

AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente

Angebotsformular Kurzfristkomponente

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.

Angebotsabgabe

Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

verlustenergie@swm-infrastruktur.de

Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre:

Verlustlastgang 2019 (XLSX)
Verlustlastgang 2018 (XLSX)
Verlustlastgang 2017 (XLSX)


Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.

Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2022

Verlustenergie für das Jahr 2022

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2022 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.

Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 16.11.2021 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.

Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2022“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.

AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.

Angebotsabgabe

Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

verlustenergie@swm-infrastruktur.de

Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre

Verlustlastgang2020.xls

Verlustlastgang2019.xls

Verlustlastgang2018.xls

 

Allgemeiner Hinweis:

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.

Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2023

Verlustenergie für das Jahr 2023

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2023 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.

Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 17.11.2022 beendet.
Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.

Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2023“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.

AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.

Angebotsabgabe

Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

verlustenergie@swm-infrastruktur.de

Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre

Verlustlastgang2021.xls

Verlustlastgang2020.xls

Verlustlastgang2019.xls

 

Allgemeiner Hinweis:

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.

Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2024

Verlustenergie für das Jahr 2024

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2024 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.

Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 09.11.2023 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.

Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2024“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.

AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente

Angebotsformular Kurzfristkomponente

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.

Angebotsabgabe

Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

verlustenergie@swm-infrastruktur.de

Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre

Verlustlastgang2022.xls

Verlustlastgang2021.xls

Verlustlastgang2020.xls

 

Allgemeiner Hinweis:

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
 

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogenen Daten:

Informationen dazu, wie die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG („wir“) personenbezogene Daten verarbeitet und welche Rechte betroffene Personen haben, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter https://www.swm-infrastruktur.de/info/datenschutz/swm-infrastruktur-gmbh.

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass hierzu auch die Verarbeitung von Daten zu unseren Geschäftspartnern und ggf. zu den für diese handelnden Personen (Geschäftsführer*innen, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, usw.) gehört, soweit diese für Compliance-Prüfungen erforderlich ist. Sollten Sie für dieses Thema nicht der/die richtige Ansprechpartner*in sein, bitten wir Sie, diese Information an die zuständige/n Stelle/n und/oder mögliche betroffene Personen in Ihrem Haus weiterzuleiten. Fragen zum Datenschutz bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG können Sie gerne an datenschutz.infrastruktur@swm-infrastruktur.de richten.