FAQs Zählerstandserfassung

Hier finden Sie weitergehende Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Zählerstandserfassung.

  • Warum erhalte ich eine Selbstablesekarte?

    Um eine Rechnung erstellen zu können, wird ein Zählerstand benötigt. Hat der Netzbetreiber keinen unmittelbaren Zugang zu Ihrem Zähler, werden Sie mit der Selbstablesekarte um Ablesung gebeten.

  • Warum erhalte ich meine Selbstablesekarte nicht zu meinem Abrechnungszeitpunkt?

    Manchmal weicht der vom Lieferanten gewählte Abrechnungsmonat von dem des Netzbetreibers ab. Wünschen Sie eine Angleichung des Abrechnungsmonats, wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten.

  • Erhalte ich eine Bestätigung der eingegebenen Zählerstände?

    Am Ende des Vorgangs wird Ihnen eine Zusammenfassung Ihrer Eingabe angezeigt.

    Nach vollständiger Übermittlung Ihres Zählerstands/Ihrer Zählerstände erhalten Sie Ihre Rechnung von Ihrem Versorger. Auf dieser finden Sie die eingetragenen Werte wieder.

  • Wie oft kann ich den Zugang über den QR-Code auf der Selbstablesekarte benutzen?

    Falls Sie die Bearbeitung des Formulars abbrechen, können Sie sich mit Ihrem Einmalcode mehrfach anmelden. Erst wenn Sie das Formular absenden, wird der Code ungültig.

  • Woher kommt der „letzte Zählerstand“ auf der Selbstablesekarte?

    Der Wert ist der zuletzt bekannte Zählerstand Ihres Zählers. Dieser wurde von Ihnen oder Ihrem Netzbetreiber abgelesen bzw. maschinell ermittelt.

  • Warum erhalte ich eine Selbstablesekarte, obwohl ich nicht von den SWM beliefert werde?

    Befindet sich Ihr Zähler innerhalb des Netzgebietes der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, benötigen diese den Zählerstand, um die Netzabrechnung an den Lieferanten zu erstellen.

    Ihre persönliche Rechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten.

  • Warum kann ich den Zählerstand nicht auf der Seite swm.de eingeben?

    Wenn Sie Kunde der SWM Versorgungs GmbH sind, können Sie Ihren Zählerstand selbstverständlich auch über swm.de erfassen.

  • Kann ich die Selbstablesekarte auch per Post schicken?

    Selbstverständlich können Sie weiterhin Ihren Zählerstand/Ihrer Zählerstände auf Ihrer Selbstablesekarte eintragen und per Post zurücksenden.

  • Ich habe einen elektronischen Zähler. Wie lese ich ab und wie gebe ich die Zählerstände ein?

    Ein elektronischer Zähler hat ein Display, auf dem immer ein Zählwerk angezeigt wird.

    Bei einem Eintarifzähler erscheint die Kennziffer 1.8.0 (ET) und daneben der Zählerstand (z. B. "1.8.0  10.152 kWh"):

     

    Bei einem Zweitarifzähler werden die Zählwerke abwechselnd angezeigt.
    Es erscheint die Kennziffer 1.8.1 (HT) und daneben der HT-Zählerstand (z. B. "1.8.1  1.234​​​​ kWh"). Kurz darauf erscheint die Kennziffer 1.8.2 (NT) und daneben der NT-Zählerstand (z. B. "1.8.2  2.345 kWh").

    Haben Sie das erste Zählwerk abgelesen, warten Sie bitte einen Moment, bis das Display automatisch auf das nächste Zählwerk umschaltet.

    Bedeutung OBIS-Kennziffern

    Mithilfe der OBIS-Kennziffern wird in der Marktkommunikation zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messdienstleister kenntlich gemacht, um was für eine Zählerart es sich handelt und um welches Zählwerk.

    1.8.0 = ET
    1.8.1 = HT
    1.8.2 = NT
    2.8.0 = Einspeiser

    Die Bedienungsanleitung der mMe (moderne Messeinrichtung) ist über folgenden Link zu finden: 
    Messstellenbetrieb

  • Wie weit in der Vergangenheit darf der abgelesene Zählstand liegen?

    Sie können Ihren Zählerstand bis zu 6 Wochen rückwirkend übermitteln.

  • Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen, wenn mir keine Selbstablesekarte vorliegt?

    Gerne können Sie uns den Zählstand per E-Mail oder telefonisch übermitteln.

    Für einen telefonischen Kontakt:

    • +49 800 796 638 9*

    (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
    * kostenfrei innerhalb Deutschlands

    Aus dem Ausland rufen Sie bitte folgende Telefonnummer an:

    • +49 89 2361 0
    • netzinfo@swm-infrastruktur.de