Strom
     

Netznutzungsentgelte

Für das Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH wurden Netznutzungsentgelte gemäß § 23 a EnWG beantragt. Die Genehmigung der Bundesnetzagentur galt bis zum 31.12.2008.

Eine Anpassung der Netznutzungsentgelte und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns - soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur - vor.