Differenzmengen

Differenzbilanzkreis

Ergebnisse der Differenzbilanzierung (Differenzbilanzkreis)

Die SWM Infrastruktur GmbH ist nach § 12 StromNZV gesetzlich zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet. Durch Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens zur Belieferung von Kunden mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh kommt es zu keiner Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises. Der Saldo des Differenzbilanzkreises ist daher null.