Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG sind von der gesetzlichen Umbauverpflichtung folgende Mengen betroffen:
Die Energiewende fordert eine zunehmend dezentrale Erzeugung durch erneuerbare Energien und stellt neue Anforderungen an die Stromnetze. Um die Erzeugung und den Verbrauch auf einander abzustimmen ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Hierzu sind neue digitale Stromzähler erforderlich, die eine zeitabhängige Stromverbrauschmessung und Steuerung ermöglichen.
Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“(GDEW) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Die zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb befinden sich im neuen Messstellenbetriebs-gesetz (MsbG), das die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler schafft. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Im Netzgebiet von München sowie Moosburg führt den Rollout digitaler Zähler die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG durch.