Beantragungen zum Netzanschluss

Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Die Beantragung erfolgt jeweils online über das Netzanschluss- bzw. Inbetriebnahmeportal. Zusätzlich können die bereitgestellten Vordrucke online mit Adobe Reader geöffnet und ausgefüllt werden. Anschließend sind diese Dokumente auszudrucken und unterschrieben an die angegebene Postanschrift zu versenden oder zu faxen.

Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen

Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. 

Anmeldung im Netzanschlussportal online

Inbetriebnahme von Netzanschlüssen

Die Inbetriebnahme der Gasanlage erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben.

Bitte beauftragen Sie die Inbetriebnahme online über das "Inbetriebnahmeportal".

Beantragung im Inbetriebnahmeportal online

Für technische Fragen zur Inbetriebnahme steht die Installateur-Beratung zur Verfügung:
Telefon Netzgebiet München: 089 2361-3751

Für Terminvereinbarungen zur Inbetriebnahme steht die Disposition zur Verfügung:
Telefon Netzgebiet München: 089 2361-5542

Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen

Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der Gasanlage befristet unmöglich wird.

Achtung!
Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Druck!

Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst.

Anmeldung im Netzanschlussportal online

Stilllegung von Netzanschlüssen

Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung des Gebäudes dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.

Anmeldung im Netzanschlussportal online

Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen

 Diese Vordrucke gelten nur für Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen. Anzuwenden ist die Entfernung der Messeinrichtung z.B. bei Wegfall der Gas-Etagenheizung. Ansonsten sind die gesonderten Vordrucke zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.

Entfernung der Messeinrichtung Erdgas

Änderung des Messverfahrens

Mit dem folgenden Formular können Sie die Änderung des Messverfahren von SLM/RLM auf RLM/SLM beantragen.

Änderung des Messverfahrens

Befundprüfung einer Messeinrichtung

Mit dem folgenden Formular können Sie die amtliche Befundprüfung und den Austausch des Messgerätes beantragen.

Antrag auf Befundprüfung von Messgeräten – Erdgas

Widerrufsformular für Verbraucher

Mit dem folgenden Formular können Sie den mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag widerrufen.

Antrag auf Widerruf eines Vertrages

Kontakt

Installateur-Beratung

Technische Fragen zur Inbetriebsetzung im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG

  • +49 89 2361-3751
  • +49 89 2361-3752

Hilfe und Beratung

Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen zum Netzanschluss bzw. zu Netzanschlussverträgen.

  • +49 89 2361-2670
  • +49 89 2361-2672