Zur Festlegung des Netzverknüpfungspunktes und zur Erstellung des Netzanschlussvertrages benötigen wir folgende Formulare entsprechend der Tabelle.
Bitte beachten Sie den durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 10-15 Werktagen (gilt für Anlagen bis 30 kW Anlagenleistung).
Bei einer Einspeisung des erzeugten Stroms in die Kundenanlage gemäß § 8 Abs. 2 EEG, muss vor dem Lieferzeitpunkt ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe bei uns vorliegen.
| Einzureichende Dokumente | Vordrucke |
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| (ab 30 kW Anlagenleistung) |
| Projektschaltbild | Zusätzlich an die SWM einzureichende Unterlagen (diese erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installations- unternehmen) |
Prüfbericht und Konformitätsnachweis (NA-Schutz) |
Prüfbericht und Konformitätsnachweis (Erzeugungseinheit) |
| Lageplan |
| Nachweis Bebauungsplan (gilt nur für Freiflächenanlagen) |
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Anhand dieser Unterlagen wird mittels einer kostenpflichtigen Netzverträglichkeitsberechnung geprüft, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kW ist das in der Regel der Fall, wenn bereits ein Netzanschluss besteht.
Der Anlagenbetreiber erhält dann ein Angebot über die Erstellung oder Änderung des Netzanschlusses entsprechend den Vorgaben des EEG. Dieses ist gleichzeitig die Bestätigung für die ausreichende Netzkapazität am Verknüpfungspunkt. Der Netzanschluss kann erstellt werden, wenn das unterschriebene Angebot wieder bei den SWM eingegangen ist.