Berechnung der vermiedenen Netzentgelte
Entsprechend dem Kalkulationsleitfaden des VDN zum §18 StromNEV wurden je Netzebene die Vermeidungsleistung und die Vermeidungsarbeit ermittelt. Unter Ansatz der dabei ermittelten Skalierungsfaktoren wurden aus den Netzentgelten der jeweils nächsthöheren Netzebene der Arbeits- und Leistungspreis für die vermiedenen Netzentgelte ermittelt. Die unterjährigen Preisanpassungen wurden durch eine Mischpreisbildung (pro-rata-Verfahren) berücksichtigt.
Bei Anlagen mit nicht maßgeblichem Anteil an der Vermeidungsleistung sowie bei allen EEG-Anlagen wurde die Leistung gemäß Kalkulationsleitfaden verstetigt. Dabei wurde einheitlich das Verfahren nach §12 Abs. 2 EEG angewendet. Anlagen ohne Lastgangmessung wurde kein Leistungsanteil zugeordnet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an die SWM Infrastruktur GmbH Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der SWM Infrastruktur GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß § 14a Abs. 1 und 2 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.
Meldungen der SWM Infrastruktur GmbH an die TenneT TSO GmbH Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 14a Abs. 3 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 14a Abs. 7 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.