Strom
     

Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Gesetze und Verordnungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen regeln die nachfolgend genannten Gesetze und Verordnungen.


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV)
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G)

Einspeisemanagement von EEG-Anlagen

Entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 müssen EEG- und KWK-Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 100 Kilowatt über technische Einrichtungen
 

  1. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
  2. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung

verfügen, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.

Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen nur über eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen.

Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen oder verfügen über eine technische Ein-richtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung.

 


Die SWM Infrastruktur GmbH hat für die Umsetzung des Einspeisemanagements Technische Mindestanforderungen festgelegt:
 


Die Signalübertragung zur Reduzierung der Einspeiseleistung ist mit folgendem Vordruck zu bestellen:
 

 

Wird die Erzeugungsanlage nicht nach den Vorgaben des EEG errichtet und betrieben oder wurden erforderliche Nachweise nicht termingerecht vorgelegt, so erfolgen generell alle Auszahlungen von Einspeisevergütungen unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückforderung.