Erdgas
     

Allgemeine Bedingungen

Querschnitt Rohre


Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Der Netzbetreiber SWM Infrastruktur GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 26.10.2006 (mit Änderung vom 17.10.2008) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
 

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH zur NDAV.
 

Die Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH zur NDAV finden Anwendung auf alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten der NDAV entstanden sind. Betreffend dieser Rechtsverhältnisse treten die bisher verwandten Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH außer Kraft.

 




Musterverträge

Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musterverträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz der SWM Infastruktur GmbH.
 

 




Vertragsanpassung

Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG
 

Verträge des Netzanschlusses an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, wurden von Seiten der SWM Infrastruktur GmbH angepasst. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 24.04.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck – Niederdruckanschlussverordnung – NDAV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2485 ff.).