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Entsprechend § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) kann ein Installationsunternehmen die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers beantragen.Im Rahmen unserer jährlichen Fachveranstaltungen informieren wir alle bei den SWM eingetragenen Installationsunternehmen und Planungsbüros über aktuelle Themen zum Netzanschluss bzw. Kundenanlage.
